Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Kennleuchten & LED-Systeme > Hella
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.05.2015, 14:36   #141
Peter

Administrator
 
Benutzerbild von Peter
 
Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.259
Standard

§15, 15a und 16 StVO regeln den Gebrauch der Warnblinkanlage. Ein RWS/BST ist per Definition keine Warnblinkanlage sondern eine zusätzliche Warnleuchte nach §53a StVZO. Ich denke schon, dass das KBA dadurch in der Lage ist eine Benutzungsbeschränkung mit in der Zulassung zu verankern. In diesem Fall die ausschließliche Benutzung im Stand. (Ist aber rein spekulativ von meiner Seite aus, da ich nicht weiß, ob das KBA dazu überhaupt in der rechtlichen Position dafür ist.)

Aber grundsätzlich ist da schon ein Graubereich:
Der §53a ist in der StVZO und nicht in der StVO zu finden. Somit wird dort nur erwähnt, wie die Leuchte beschaffen sein muss. Eine Regelung über deren Einsatz findet sich dort nicht.

Eigentlich fehlt ein Paragraph(Absatz) in der StVO, der explizit die Verwendung von Warnleuchten nach §53a StVZO regelt.




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
Peter ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 14:37   #142
Doku112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Was das angeht...Ja das steht in der Zulassungsurkunde. Aber die Zulassung ist ja nicht mir sondern Hella gegenüber erteilt worden. Dass wir die kennen ist ja mehr Zufall. In der StVO findet sich auch keine Vorschrift, die den Betrieb zusätzlicher Warnleuchten derart begrenzt.
Und wenn ich die Gefährdung eben im fließenden Verkehr bei Annäherung an ein Stauende sehe, dann halte ich den Betrieb hier für zulässig. Die Passage in der Zulassungsurkunde ist meiner Ansicht nach ein frommer Wunsch des KBA. Eine Rechtsgrundlage sehe ich dafür nicht wirklich.
Nun, die Zulassungsurkunde musst du aber m.W.n. mitführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen. So ist es mit sämtlichen Anbauteilen welche eine ABE/ABG haben. Genau diese ABE/ABG macht das ganze ja erst eintragungsfrei, was wiederum erst dazu führt, dass du diese an einem Privatfahrzeug nutzen darfst.

Interessant ist aber schon wie einige immer sofort "schießen" wenn an einem "Gelblicht-Fahrzeug" Front-/Seiten-/Heckblitzer angebracht wurden sind, aber bei KBA-Blitzern soll plötzlich alles legitim sein
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 14:39   #143
Flo

Bronze-Mitglied
 
Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
Standard

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
§15, 15a und 16 StVO regeln den Gebrauch der Warnblinkanlage.
Das stimmt so nicht. § 16 StVO gilt allgemein für Warnzeichen in Form von Schall- und Lichtzeichen. Also Hupe, Lichthupe, Warnblinkanlage und meiner Ansicht nach eben auch zusätzliche Warnleuchten.

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Eigentlich fehlt ein Paragraph(Absatz) in der StVO, der explizit die Verwendung von Warnleuchten nach §53a StVZO regelt.
Da stimme ich dir zu.

Edit:
Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Interessant ist aber schon wie einige immer sofort "schießen" wenn an einem "Gelblicht-Fahrzeug" Front-/Seiten-/Heckblitzer angebracht wurden sind, aber bei KBA-Blitzern soll plötzlich alles legitim sein
Ich denke, dass gerade darin der besondere Reiz für Hella lag, eine solche Zulassung zu bekommen. Die einfachere Zulässigkeit als zusätzliches Verkaufsargument. Die paar Privatleute, die sich dadurch überhaupt Warnlicht einbauen können, fallen für Hella doch gar nicht ins Gewicht.

Geändert von Flo (29.05.2015 um 14:45 Uhr).
Flo ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 14:49   #144
Doku112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Ich denke, dass gerade darin der besondere Reiz für Hella lag, eine solche Zulassung zu bekommen. Die einfachere Zulässigkeit als zusätzliches Verkaufsargument. Die paar Privatleute, die sich dadurch überhaupt Warnlicht einbauen können, fallen für Hella doch gar nicht ins Gewicht.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass du vermutest, das "KBA-Blitzer" "zulässiger" sind als herkömmliche, ECE-R65-geprüfte, Blitzer???
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:03   #145
Flo

Bronze-Mitglied
 
Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
Standard

Das ist mein Verständnis, ja. Weil es sich im einen Fall um gerichtete Kennleuchten für gelbes Blinklicht handelt und im anderen Fall eben um zusätzliche Warnleuchten. Gerichtete gelbes Blinklicht geht aber eigentlich nur als Heckwarnsystem. Dafür gelten nach der StVZO aber Beschränkungen.

Führen dürfen sie nur Blaulichtfahrzeuge mit Ausnahme der Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe. Und darüberhinaus gilt:

Zitat:
Das Heckwarnsystem muss unabhängig von der übrigen Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden können und darf nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit betrieben werden. Der Betrieb des Heckwarnsystems ist durch eine Kontrollleuchte im Fahrerhaus anzuzeigen. Es ist ein deutlich sichtbarer Hinweis anzubringen, dass das Heckwarnsystem nur zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet werden und das Einschalten nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit erfolgen darf.
Zusätzliche Warnleuchten sind aber eben universeller. Jeder kann sie benutzen und auch diese Beschränkung gilt nicht.
Flo ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:06   #146
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.595
Standard

Eine ABG muss nicht mitgeführt werden - dafür haben die Leuchten die K - Nummer.

Sie dabei zu haben kann nützlich sein, ist aber keines Falles vorgeschrieben.


Eine ABE kann mitführungspflichtig sein. ABG sind eigentlich nur Nachweis über die Konformität mit den geltenden Zulassungsvorschriften.
Als Nachweis für den Hersteller und Nachschlagewerk für TÜV usw.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (29.05.2015 um 15:13 Uhr).
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:14   #147
Doku112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Das ist mein Verständnis, ja. Weil es sich im einen Fall um gerichtete Kennleuchten für gelbes Blinklicht handelt und im anderen Fall eben um zusätzliche Warnleuchten. Gerichtete gelbes Blinklicht geht aber eigentlich nur als Heckwarnsystem. Dafür gelten nach der StVZO aber Beschränkungen.

Führen dürfen sie nur Blaulichtfahrzeuge mit Ausnahme der Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe. Und darüberhinaus gilt:



Zusätzliche Warnleuchten sind aber eben universeller. Jeder kann sie benutzen und auch diese Beschränkung gilt nicht.
Also, ich versuche es kurz zu fassen:
grundsätzlich sind ALLE ECE-R65 Blitzer in ihrer Zulassung identisch. Das bedeutet also auch, dass ALLE diese Blitzer in der Art des zulässigen Montageortes gleich sind.
Da sind auch die Hella-BST völlig identisch mit allen anderen. Ebenso dürfen alle anderen Blitzer genau so montiert werden wie die Hella-BST.
AUSNAHME: Wenn neben dem E-Prüfzeichen ein Pfeil abgebildet ist! (daher auch "grundsätzlich - ein tiefer Einblick wird hier jetzt zu sehr OT)

Ist also kein Pfeil auf dem Prüfzeichen und ist der Blitzer nach ECE-R65 geprüft, so darf dieser grundsätzlich überall montiert werden.

Jetzt hat Hella (und andere hier bekannte Firmen) eine ZUSÄTZLICHE Zulassung für ihr Produkt "erhalten"
Als zusätliche Warnleuchte für Privatanwender.

NUR Blitzer mit dieser "ZUSÄTZLICHEN" Zulassung dürfen an privaten Kraftfahrzeugen entsprechend der Zulassungsurkunde montiert werden.
Aber das bedeutet nicht, dass diese Blitzer jetzt auch an berechtigten Gelblicht-Fahrzeugen "besser" montiert werden dürfen/können/müssen!

----------

Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Eine ABG muss nicht mitgeführt werden - dafür haben die Leuchten die K - Nummer.

Sie dabei zu haben kann nützlich sein, ist aber keines Falles vorgeschrieben.
Ach so?
Ich war immer der Meinung diese MUSS mitgeführt werden und bei einer Kontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden?

Also ich habe sie in meinem privaten Fahrzeug immer mit. Das Schriftstück kann es den Polizisten einfach besser erklären als ich in dieser Situation
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:15   #148
firefly

Gold-Mitglied
 
Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
Standard

Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Nun, die Zulassungsurkunde musst du aber m.W.n. mitführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen. So ist es mit sämtlichen Anbauteilen welche eine ABE/ABG haben. Genau diese ABE/ABG macht das ganze ja erst eintragungsfrei, was wiederum erst dazu führt, dass du diese an einem Privatfahrzeug nutzen darfst.
Das ist so nicht korrekt, bzw. einfach Falsch.

Eine Zulassungsurkunde hat nichts mit einer ABE/ ABG zu tun, sind vollkommen verschiedene Dinge.

Bei "Bauteilen" mit K Welle entfällt eben dieser ganze Kram da die Zulassung durch das KBA generell erteilt wurde und berechtigte Stellen eben diese Genehmigung bei Bedarf einsehen können. (Gibt es ja nicht nur für Leuchten sondern z.B. auch für jede zugelassene Scheibentönungsfolie und vieles anderes.)

ABE/ ABG wird für Teile benötigt denen keine Generelle Zulassung erteilt wurde und die daher einer Einzelprüfpflicht unterliegen.

(Das ganze Gedöns hab ich mit 3 Motorrädern, 2 Autos und aktuell einem US Oldtimer grad letzte Woche durch.)




"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
firefly ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:15   #149
Flo

Bronze-Mitglied
 
Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
Standard

Deshalb wird sie auch nicht mit ausgeliefert. Und da sie nicht an mich gerichtet ist, sondern an Hella, und die ABG wohl auch keine Allgemeinverfügung ist, sehe ich eben auch nicht, wie mir gegenüber das Verbot zum Betrieb während der Fahrt zustande kommen soll.
Flo ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:16   #150
Doku112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Ach so, wieder etwas gelernt. Danke schön!
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:19   #151
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.595
Standard

Wenn die ABG mitgeführt werden müsste, müsste sie dem Produkt beiliegen und der Hinweis auf diese Verpflichtung drin stehen.

Bei einer ABE, z.B. für ein Fahrwerk oder Spoiler, steht drin dass sie mitführungspflichtig ist.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 15:20   #152
Doku112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Okay, dann ist Flo´s aussage natürlich richtig, was den Kenntnisstand zum Betrieb während der Fahrt angeht.
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 16:24   #153
Peter

Administrator
 
Benutzerbild von Peter
 
Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.259
Standard

Wie sieht es denn jetzt mit dem Dreifach-Blitz aus? Ist der nun zulässig oder nicht? Laut Produktblatt ja. Für Verwendung nach §53a StVZO auch?




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
Peter ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 16:42   #154
Doku112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn jetzt mit dem Dreifach-Blitz aus? Ist der nun zulässig oder nicht? Laut Produktblatt ja. Für Verwendung nach §53a StVZO auch?
Ja!
1. Steht nichts gegenteiliges in der Zulassungsurkunde
2. Regelt die StVZO und StVO keine Blitzanzahl, weil
3. Ein Doppel-oder Dreifachblitz immernoch - rein theoretisch - als ein Blitz zählt. In den technischen Vorschriften ist nämlich genau geregelt, welche Hell- und Dunkelzeit aufeinanderfolgend als ein Blitz zählt.
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 17:06   #155
big daddy

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von big daddy
 
Name: Frederick
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Landau/Pfalz
Beiträge: 1.695
Standard

Zitat:
Zitat von 0527000 Beitrag anzeigen
2 Stück vor den Sonnenblenden in Fahrtrichtung, 4 Stück im Kofferraum und 2 Stück zur Seite.
Ich habe die PH4, Heckscheibe 2x, Seitenscheibe 2x, Frontscheibe 2x.

Gesicht vom TÜV Prüfer unbezahlbar, da in der Urkunde wie bei den BST nichts von Heckwarnanlage darinnen steht.




Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
big daddy ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 17:07   #156
Flo

Bronze-Mitglied
 
Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
Standard

Video bitte!
Flo ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 17:16   #157
Peter

Administrator
 
Benutzerbild von Peter
 
Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.259
Standard

@Doku112: OK, prima! Danke Dir!


Also, fassen wir nochmals kurz die mutmaßlichen Fakten für die gelben Hella BST zusammen:
  • Zulassung für den Privatgebrauch nach §53a StVZO liegt vor. (Urkunde siehe Downloadbereich.)
  • Darf paarweise sowohl nach hinten und vorne (und Seiten?) gerichtet sein.
  • Muss bei Festmontage IM Fahrzeug verbaut sein. (Außenspiegelmontage und Frontschürzenmontage somit NICHT erlaubt.)
  • Die Montage muss symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs erfolgen und die paarweise Blitzabgabe muss synchron erfolgen.
  • Es dürfen mehrere paarweise BSN-Einheiten pro Richtung verbaut werden. Die alternierende Anordnung 1.1 - 2.1 - 2.2 - 1.2 wäre somit sogar zulässig.
  • Dreifach-Blitzmuster ist zulässig.
  • Die Verwendung ist nur im Stillstand zur Absicherung einer Gefahren-, Pannen- oder Unfallstelle erlaubt.
Alle Angaben ohne Gewähr!




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
Peter ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2015, 22:14   #158
Doku112

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
@Doku112: OK, prima! Danke Dir!


Also, fassen wir nochmals kurz die mutmaßlichen Fakten für die gelben Hella BST zusammen:
  • Muss bei Festmontage IM Fahrzeug verbaut sein. (Außenspiegelmontage und Frontschürzenmontage somit NICHT erlaubt.)
Nur bei Privatfahrzeugen! "Echte" Gelblicht-Fahrzeuge dürfen diese Blitzer auch außerhalb montieren!

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
  • Es dürfen mehrere paarweise BSN-Einheiten pro Richtung verbaut werden. Die alternierende Anordnung 1.1 - 2.1 - 2.2 - 1.2 wäre somit sogar zulässig.
Nun ja, ich persönlich würde eine alternierende Anordnung für unzulässig halten ohne dass ich jetzt auf die schnell eine Quelle nennen kann.
Um aber an deine Idee anzuschließen: Ein Betrieb welcher zwischen den einzelnen Paaren unsynchronisiert ist, den halte ich für völlig legitim.
Zumindest wenn ich jetzt davon ausgehe, dass für den alternierenden Betrieb die unterschiedlichen Paare ja miteinander über die Sync-Leitung verbunden werden müssen. Ich weiß gar nicht jetzt genau wie es bei den neuen BST ist. Da gab es ja auch irgendwas mit Gruppen...
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2015, 09:33   #159
Tobbi

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von Tobbi
 
Name: Tobias
Registriert seit: 15.05.2013
Ort: Iserlohn
Beiträge: 125
Standard

Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...
Tobbi ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2015, 13:53   #160
mär

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von mär
 
Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
Standard

Zitat:
Zitat von Tobbi Beitrag anzeigen
Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...
Wie sieht es mit der Kofferraumklappe aus? Spricht da rechtlich was dagegen?
mär ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:25 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.