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Alt 03.11.2007, 16:11   #1
Maik14264

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Standard Vorschriften für die Schaltung von Heck Blitzern

Hallo, gibt es bestimmte Vorschriften wie ich Heckblitzer an zu bauen habe bzw. wie diese geschaltet werden müssen? Von wegen nur mit angezogener Handbremse oder sowas ?
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Alt 03.11.2007, 16:16   #2
Andi-Hamburg

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Zitat:
Hallo, gibt es bestimmte Vorschriften wie ich Heckblitzer an zu bauen habe bzw. wie diese geschaltet werden müssen? Von wegen nur mit angezogener Handbremse oder sowas ?
Man muß vorhandene Einbauvorschriften einhalten, und der rest wird vom Tüv gemacht, sag ich jetzt mal so. Da die ja so oder so abgenommen werden müssen, weil nur mit Sondergenehmigung (ausser Hänsch Effekta)betrieben werden dürfen.

Gruß Andi




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.
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Alt 03.11.2007, 16:19   #3
Maik14264

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Gibt es da denn irgend wo einen Gesetzes Text oder ähnliches zu?
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Alt 03.11.2007, 17:04   #4
Blaulicht

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Und wenn es sich um Hänsch RWS effekta handelt die an ein Feuerwehrauto aussen montiert werden sollen ?




You can´t fix stupid, not even with Duct Tape
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Alt 03.11.2007, 17:15   #5
Andi-Hamburg

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Zitat:
Und wenn es sich um Hänsch RWS effekta handelt die an ein Feuerwehrauto aussen montiert werden sollen ?
gute frage, nächste frage. eigentlich sind die ja nur für Innenmontage, also doch wieder ne Ausnahmegenehmigung!

Zitat:
Gibt es da denn irgend wo einen Gesetzes Text oder ähnliches zu?
Bestimmt,frag mich aber bitte nicht wo, das weiß bestimmt jemand anderes hier. Aber am Fahrzeug dürfen ja nur zugelassene Warneinrichtungen montiert werden, für alles andere brauch man ne Ausnahmegenehmigung.




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

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Alt 03.11.2007, 17:43   #6
RTK_Bastler

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uns wurde es schriftlich Mitgeteilt (von / über die STADT) dass die Rückblitzer /Tree-blitzer mit die handbremse gekoppelt sein müssen, dass sie nur bei gezogener Hb funktionieren... ist meiner meinung nach schwachsinnig, soll ja als Absicherung dienen... wenn nun das Fz auf der BAB zurücksetzen muss.. ist der Tree-blitz in diesem moment aus, und kann keine Warnwirkung mehr leisten!...
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Alt 03.11.2007, 17:54   #7
Andi-Hamburg

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Zitat:
uns wurde es schriftlich Mitgeteilt (von / über die STADT) dass die Rückblitzer /Tree-blitzer mit die handbremse gekoppelt sein müssen, dass sie nur bei gezogener Hb funktionieren... ist meiner meinung nach schwachsinnig, soll ja als Absicherung dienen... wenn nun das Fz auf der BAB zurücksetzen muss.. ist der Tree-blitz in diesem moment aus, und kann keine Warnwirkung mehr leisten!...
Dat ding heißt aber TRIE von Drei! ;-)




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.
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Alt 03.11.2007, 18:07   #8
FedSigAerodynic

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Zitat:
Zitat:
uns wurde es schriftlich Mitgeteilt (von / über die STADT) dass die Rückblitzer /Tree-blitzer mit die handbremse gekoppelt sein müssen, dass sie nur bei gezogener Hb funktionieren... ist meiner meinung nach schwachsinnig, soll ja als Absicherung dienen... wenn nun das Fz auf der BAB zurücksetzen muss.. ist der Tree-blitz in diesem moment aus, und kann keine Warnwirkung mehr leisten!...
Dat ding heißt aber TRIE von Drei! ;-)
Schäm dich... Das heisst Tri ohne E am Ende..
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Alt 03.11.2007, 22:40   #9
Fabpicard

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Jup, soweit bisher wars richtig...

Aussage des TÜV Rheinland aus Kölle Mitarbeiter für den Bereich war:

Dürfen nur bei stehendem Fahrzeug betrieben werden...

---> Fazit: Seperater schalter in Reihe zur Handbremse (Eine Relaisschaltung empfiehlt sich da, um den Strom über den Handbremskontakt zu minimieren)

Dann gibts ja auch noch blaue für die Heckklappe. Da war die Aussage:

Dürfen nur bei geöffneter Heckklappe angehen, Wenn das Blaulicht auch eingeschaltet ist...

--- Fazit: Vom Blaulichtkontakt über den Kontakt der Heckklappe an die Blitzer


MfG Fabsi

P.S.: Bezüglich "Ausnamegenehmigungen" sag ich immer nur: Dem dafür zuständigen TÜV-Fuzzie bei euch im Bereich schön erklären mit genügend positiven Kommentaren
Meist springt dann noch ein Kaffee und ein schönes Fachgespräch raus, bis die Genehmigung gedruckt ist. *g*
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Alt 04.11.2007, 15:47   #10
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Zitat:
P.S.: Bezüglich "Ausnamegenehmigungen" sag ich immer nur: Dem dafür zuständigen TÜV-Fuzzie bei euch im Bereich schön erklären mit genügend positiven Kommentaren
Meist springt dann noch ein Kaffee und ein schönes Fachgespräch raus, bis die Genehmigung gedruckt ist. *g*
kann ich nur bestätigen, sind meistens "durchaus kulant"
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Alt 04.11.2007, 16:18   #11
Blaulicht

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Also ich weis ja nicht wie das bei euch läuft, aber bei uns kannst du 25 RKL montieren und 35 Blitzer rundum, da fragt kein mensch nach irgendwas...




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Alt 04.11.2007, 16:30   #12
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Nun ja, im Saarpfalz-Kreis iss das ähnlich wie im Lkr. St.Wendel; manche knallen sich einfach so was drauf, aber wenn man nachfragt bekommt man's durchaus auch offiziell...
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Alt 04.11.2007, 16:34   #13
Peter

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Bei unserem neuen Ziegler HLF ist auch alles vorschriftsmässig ab Werk verkabelt. Heckblitzer gehen bei uns ebenfalls aus sobald die Handbremse gelöst ist.
Bei unserem alten TLF haben wir munter drauf losgebastelt. Da liess sich alles einzeln schalten. Es gingen sogar Starktonhupen und Martinhorn zusammen. Hat den TüV all die Jahre auch nie interessiert.




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 04.11.2007, 16:38   #14
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Aaaaah, das hört sich doch grausam an!!!
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Alt 04.11.2007, 16:42   #15
Peter

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Zitat:
Aaaaah, das hört sich doch grausam an!!!
Öhmm... ja! In der Tat war das grausam! Aber jetzt ist das TLF in Polen und die Hörner bei mir in der Garage...




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 04.11.2007, 18:53   #16
Maik14264

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Hat von euch nicht von euch noch jemand einen Tri Blitz den er los werden will, alternativ ein paar Blitzer ?
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Alt 25.11.2007, 23:26   #17
rescuechicken

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Zitat:
Und wenn es sich um Hänsch RWS effekta handelt die an ein Feuerwehrauto aussen montiert werden sollen ?
Wir haben an allen Fahrzeugen nach hinten gelbe Effekta Blitzer, außen angebracht, die dürfen nur beim stehenden Fahrzeug und angezogener Handbremse funktionieren und sind extra im Fahrzeugschein eingetragen.
Mußte bei den ersten Fahrzeugen extra über den zuständigen RP abgeklärt werden, da es Probleme bei der Zulassung gab.
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