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#1 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 1
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Hallo,
hat sich seit diesem Thema etwas geändert? http://www.sondersignalanlagen.com/s...ad.php?t=25699 Ich Frage deshalb, da ich in einem Entsorgungsunternehmen arbeite, was Müll sowie Baustellenmaterial fährt. Die LKW's sind Absetzer. Hier ein Link damit Ihr wisst um was für einen Fahrzeugtyp es sich handelt.(Sorry is Amazon, hab auf die schnelle nix anderes gefunden) https://www.amazon.de/bruder-03622-A.../dp/B00HSYADMG Unsere Fahrzeuge haben bereits RKL Gelb auf dem Dach. Da Baustellen bedingt aber auch Rangieren auf der Strasse und u.a. im Gegenverkehr angesagt ist, wollten wir eben Front und Heckblitzer an den Fahrzeugen anbringen. Nun wird gesagt : Verboten Wenn ich allerdings die § richtig lese müssten wir: Unter die Ausnahme nach §54 u. 53, 53a fallen. Liege ich falsch oder die , die sagen verboten ? Danke. |
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#2 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 23.04.2018
Ort: Diekhusen-Fahrstedt
Beiträge: 74
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Hallo,
gelbe Frontblitzer, am Fahrzeug fest verbaut, sind derzeit nur über eine individuelle Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO legal zu realisieren. Ich habe aber so das Gefühl, als ob sich da nicht groß drum geschert wird. Dafür kommen mir zu viele Fahrzeuge mit gelben Frontblitzern mit teilweise alternierenden oder wirren Blitzfolgen im Straßenverkehr entgegen. TÜV und Ordnungsbehörden sind da wohl auf ganz vielen Augen blind. Kann mir auch nicht vorstellen, dass bei jedem dieser Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erwirkt wurde. Ähnlicher Wildwuchs wie bei den Warnmarkierungen nach DIN 30710. Es grüßt freundlich Alex |
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#3 | |
Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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![]() Zitat:
Das dürfte im Übrigen auch der eigentliche Grund dafür sein, dass z.B. die Hella BST überhaupt über diese Zulassung verfügen. Es scheiden sich nun lediglich die Geister darüber, wie bzw. wann diese zusätzlichen Warnleuchten verwendet werden dürfen. Das Kraftfahrtbundesamt schreibt in den Zulassungsurkunden gerne "der Benutzer ist darauf hinzuweisen, dass der Betrieb nur im Stand zulässig ist". Nach meiner Auffassung entfaltet dieser Satz dem Benutzer gegenüber allerdings keinerlei Wirkung, weil er nicht Adressat dieser Urkunde ist. Die Benutzung richtet sich m.E. vielmehr nach der allgemeinen Regel für die Verwendung von Warnzeichen in § 16 StVO, ist also grundsätzlich immer dann erlaubt, wenn man sich oder andere gefährdet sieht. Und zwar unabhängig davon, ob man steht oder fährt. | |
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.424
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Standby Kreuzungsblitz ist als halbe Kennleuchte zugelassen und auch in gelb verfügbar.
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#5 |
Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.424
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Da gibt es sicherlich Möglichkeiten.
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#7 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Tobias
Registriert seit: 15.05.2013
Ort: Iserlohn
Beiträge: 121
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Die Autobahnmeisterei Hagen fährt ein Hänsch HT System in ihrem neuen Arocs. Bestehend aus 2 Sputnik SL und 4 Sputnik Mini im Windabweiser und in der Trittstufe
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#8 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Tom
Registriert seit: 21.03.2013
Ort: Rhein Main
Beiträge: 194
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Weg 1
Zum Tüv fahren und die Unbedenklichkeit (Prüfzeichen,Anbau) bestätigen lassen. Anschließend zur Zulassungsstelle fahren (schwitzen), und wenn alles ok ist eintragen lassen. (kostet Geld) Weg 2 Erst bei der Zulassungsstelle mal nachfragen ob eine Eintragung überhaupt möglich ist bzw. auf Grundlage einer möglichen Einzelabnahme oder ob die möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung besteht. (kostet in der Regel kein Geld) |
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#9 |
![]() Silber-Mitglied Name: Pecco
Registriert seit: 07.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.477
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oder Weg 3: einfach machen! das wird nie und nimmer irgendjemandem (negativ) auffallen.
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Von einem guten Auto sollte man immer zwei haben.
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#10 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Sebastian
Registriert seit: 11.08.2014
Ort: Hof
Beiträge: 157
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Es lässt sich auf jeden Fall aktuell eine deutliche Zunahme von gelben Frontblitzern im "offiziellen" Sektor beobachten. Unser Kreisbauhof (Landkreisebene) fährt seit kurzem auch welche an ihren T5-Straßenkontrollfahrzeugen.
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