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#1 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Armin
Registriert seit: 17.06.2012
Beiträge: 960
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Im Forum werden bei verschiedenen Beiträgen die möglichen, theoretischen, rechtlichen Folgen von nicht zugelassenen gelben Leuchten thematisiert. Mir ist bis heute kein Fall bekannt und auch die Suche im www war bis jetzt ohne Treffer.
Wo gibt es hierzu Medienbeiträge? ( Anders sieht es leider bei Unfällen mit schlechter und guter Absicherung aus.) Die STVO regelt viele Bereiche im Straßenverkehr. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nur für einen sehr geringen Teil der kraftfahrenden Bürger ein Dogma, obwohl die Medien täglich und maßenhaft über die daraus resultierenden Unfälle berichten. Vor diesem Hintergrund sind die vorab erwänten, konjunktivlastigen Argumente richtig, aber nicht schwerwiegend bei der Wahl der Mittel. |
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#2 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 63
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In der Praxis ist das manchmal so eine Sache. Was an gelben Geblinke an man einer Müllabfuhr oder ganz schlimm bei Abschleppdiensten zu sehen ist, wäre oft rechtlich gar nicht machbar. Angefangen dabei, dass es nach StVZO gar keine Blitzleuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorne (Frontblitzer) gibt. Davon gefolgt die ganzen unterschiedlichen Blitzmuster, die in diesem Bereich eingesetzt werden (asynchron etc.) Bis hin zu weißen Blitzer über Kreuz mit gelben montiert und dann auch noch mit unterschiedlichen Mustern und wechselnden Geschwindigkeiten in der Blitzfolge.
Schuld daran sind wohl die EU-Richtlinien die erst einmal vieles zulassen. Die Einschränkung findet sich dann aber meist in nationalen Vorschriften, z.B. welche Blitzmuster bei der ECE-R-konformen Leuchte dann doch außerhalb der Zulassung einfach geschaltet werden. Dort bewegt man sich offiziell schon im illegalen Bereich, was bei der HU aber scheinbar niemanden zu stören scheint. Und dem Abschlepper, der mir zügig die Unfallstelle räumen soll schreibe ich nicht unbedingt ein Knöllchen für seine unzulässige Anlage. Dann kommt der ganze Müll dazu, der nichtmals zulassungsfähig ist, weil gar keine Baumusterprüfung durchgeführt wurde und es bei AliExpress so günstig war. Ich erinnere mich hier an Videos von DDR-Fahrzeugen die mit China-Schrott gepimpt wurden. Und jetzt zum Rechtlichen: Gemäß §19 Absatz 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis wenn zulassungspflichtige Bauteile verbaut werden und die ordnungsgemäße Anbringung nicht abgenommen wird oder sie gar nicht eingetragen sind, weil das Fahrzeug nach StVZO gar keine Berechtigung hätte, blinken zu dürfen. Montiert man also irgendwas außerhalb des zulässigen Nutzungsbereichs, da reicht schon ein anderes Blitzmuster, erlischt die BE. Ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit erst einmal nur ein Verwarngeld von 50 Euro aber eine Gefährdung lässt sich bei unzulässigen Beleuchtungseinrichtungen auch ganz schnell begründen. Allein das Thema LED-Retrofit (in Halogenscheinwerfern) ist in der Tuningszene ein ganz schöner Aufreger. Die einen meinen sie seien damit sicherer unterwegs. Ich lasse die vor Ort ausbauen und untersage die Weiterfahrt und damit hat der Fahrzeugführer ein Bußgeld von 90€ inklusive Gebühr und Flenspunkt gewonnen und wenn er nicht der Halter ist bekommt der dann die 135€ plus Gebühr und Punkt - weil's schlichtweg scheiße blendet und somit gefährlich ist und nun überlegt euch, ob es sinnig ist Drehspiegelleuchten mit LED-Leuchtmitteln zu pimpen, ohne dass die Wirkung in irgendeiner Weise geprüft wurde. Heißt jetzt nicht, dass ich hinter Sonderfahrzeugen hinterher bin aber hatte schon den ein oder anderen FFler mit Dashboard-Blitzer im Privat-PKW. Der wäre für Berechtigte ja noch eintragungsfähig aber bei den billig-Sonnenblenden-Flashern mit blinkenden Schrift ist bei mir Ende der Geduld. Infolge deines Posts nun bei der privaten Absicherung von Gefahrenstellen hier zu schreiben, dass das alles ja gar nicht so schlimm ist, finde ich persönlich eine schlechte Aussage für dieses Forum. |
Geändert von elliott (19.11.2020 um 18:51 Uhr). |
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#3 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.09.2010
Beiträge: 563
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Vor allem gibt es, auch nach deutscher Rechtsgrundlage, für den privaten Anwender völlig legale Möglichkeiten, sich zusätzliche Absicherungsmittel zu verbauen, sei es nun als Rundumleuchte oder Heckblitzer.
Wer meint, sich über geltende Gesetze hinwegsetzen zu müssen, soll hierfür bitte keine halbseidenen Legitimationen suchen, sondern einfach selbst dafür geradestehen. |
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#4 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Armin
Registriert seit: 17.06.2012
Beiträge: 960
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Oft geht es bei der Wahl der Gelblicht-Mittel darum, ob sie für private Anwendungen zugelassen sind oder nicht. Physikalisch macht es keinen Unterschied >WER< die Lampen zur Absicherung nutzt.
Letztlich muß der Anwender die Nutzung bei welchen Geräten auch immer, verantworten. Das ist nicht nur im Straßenverkehr so, sondern bei allen Lebenssituationen. Im Arbeitsleben werden bei Unfällen auch die vorgelagerten Hirachien mit auf Hafttung wg. evtl. Fehler beim Arbeitsschutz geprüft und ggf. integriert. ################ Entschuldigung, meine Frage war am Anfang leider nicht präzise formuliert: Gibt es in den Medien beispielhafte Berichte, wo die Nutzung von nicht zugelassenen (oder die "private Nutzung" nicht zugelassenen ) gelben Warnleuchten zur Absicherung von Gefahrenstellen als Unfallursache benannt wurde? ...mit entsprechenden Folgen für den Anwender? Dies wurde bei verschiedenen Beiträgen genutzt und ist bis dato ein reines Konjunktiv-Gedankenspiel. Beim Lesen dieser Beiträge kann schnell die Wirkung entstehen, dass Menschen bei Gefahrenstellen nicht auf alternative Lösungen zur Warnung zurückgreifen, ( z.B.in der Dunkelheit eine Handylampe oder Taschenlampe zu nutzen, die zufällig im Fahrzeug liegt, hin und her schwenken, um den nachfolgenden Verkehr zu Warnen) weil sie rechtliche Folgen befürchten. Dies wäre vergleichbar mit der Angst rechtlich belangt zu werden, wenn Ersthelfer Fehler gemacht haben. Dies ist unbegründet, wenn die Inhalte der EH-Kurse zugrunde gelegt werden. Der größte Fehler ist nichts zu tun. >>Paragr. 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung In 35 Jahren hatte ich noch nie Diskussionen wg. genutzter gelber Leuchten zur Absicherung mit Polizei oder TÜV. Wenn Resonanz kam, war diese positiv. ################# Die benannte Varianten in der Tunningszene waren mir nicht bekannt. Anders ist es bei dunkel gefärbten Rückleuchtenabdeckungen, die das auftretende Licht extrem Schwächen ... http://inst-gu.de/metallisierte_Lampen.html |
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Geändert von Nimm_Dir_Zeit (20.11.2020 um 00:42 Uhr). |
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#5 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 2.517
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Allerdings blenden die Dinger kaum wenn ordentliche Qualität und richtig verbaut. Da war der Xenontrend viel schlimmer. Nur das man mit Xenon in der Nachrüstung immer geblendet hat... | |
versteckten Text anzeigen
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#6 | ||||
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.09.2010
Beiträge: 563
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#7 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Abudun
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: München
Beiträge: 207
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@ elliott: Bitte beachte aber auch, dass es bereits zugelassene Retrofits gibt.
Das mir bekannte ist: https://www.osram.de/am/night-breaker-led/index.jsp Ich hatte bei meinem alten Fahrzeug leider viele Probleme mit dem TÜV, weil dieser aus Unwissenheit einfach LED Umbauten generell nicht zulassen wollte. Dabei habe ich zugelassene Scheinwerfer Module von Hella inklusive entsprechend zugelassener Halterung genutzt. Die E-Zulassung steht groß auf den Scheinwerfern. Erst nachdem ich dann auf die entsprechende Markierungen hingewiesen habe, kam dann bei der zweiten Prüfung die Einsicht. Deshalb würde ich mir wünschen: erst fragen und wenn keine entsprechenden Dokumente oder Zulassungen vorhanden sind, dann entsprechende Maßnahmen treffen. Aber bitte nicht jeden LED Umbau kategorisch mit Strafanzeigen verfolgen ![]() Ansonsten stimme ich dir natürlich zu, billige ungeprüfte LED-Einsätze haben im Standard Halogenreflektor Scheinwerfer nichts verloren ![]() |
Geändert von Cop (20.11.2020 um 14:12 Uhr). |
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#8 |
![]() Silber-Mitglied Name: Philipp
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Kreis Herford
Beiträge: 1.673
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Thema OSRAM H7 LED Leuchtmittel:
Um es nochmal ausdrücklich klar zu stellen: Die Leuchtmittel müssen explizit für den entsprechenden Fahrzeugtyp zugelassen und freigegeben sein sein. Das ist keine "universal" Lösung! |
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#9 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Armin
Registriert seit: 17.06.2012
Beiträge: 960
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Danke für das Feedback.
Ein kurzes Ja, mit angehängten Link oder Nein, hätte gereicht. |
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Geändert von Nimm_Dir_Zeit (20.11.2020 um 17:39 Uhr). |
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#10 |
![]() Gold-Mitglied Name: Marius
Registriert seit: 27.07.2009
Ort: Bad Kreuznach
Beiträge: 3.886
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Das finde ich ja auch kurios. Du eröffnest ständig irgendwelchen Themen und wenn sich dann Mitglieder die Zeit nehmen und antworten, kommst du augenscheinlich mit der Kritik nicht klar.
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#11 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Armin
Registriert seit: 17.06.2012
Beiträge: 960
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Meine Frage wurde beantwortet und jeder der hier schrieb, hat seine Meinung geäußert. Das ist absolut o.k.
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Geändert von Nimm_Dir_Zeit (20.11.2020 um 20:35 Uhr). |
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#12 |
![]() Gold-Mitglied Name: Marius
Registriert seit: 27.07.2009
Ort: Bad Kreuznach
Beiträge: 3.886
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#13 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Armin
Registriert seit: 17.06.2012
Beiträge: 960
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Schön, dass die Beteiligten sich Zeit für die Antworten genommen haben und ihren Standpunkt beschrieben haben.
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#14 | |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 63
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Mein Beispiel bezog sich voll auf Halogenscheinwerfer, in welchem nur das Leuchtmittel durch nicht ein zugelassenes Retrofit getauscht wird. Da sind die Osram momentan das einzig Zulässige am Markt und das auch nur für bisher ca. 10 Fahrzeugtypen. Alles was auf der Essen Motor Show bei den Belgiern und Niederländern (übrigens direkt neben "Tune it save" wo die Kollegen mit richtig Ahnung stehen) oder im Internet zu kaufen ist, ist Chinaschrott, der die ECE R37 kein bisschen erfüllt und zusätzlich noch nach HU-Richtlinie mit teils abenteuerlichen Verkabelungen einen erheblichen Mangel wegen der Brandgefahr darstellt. Alleine das anzubieten stellt übrigens auch schon eine Ordnungswidrigkeit dar (§23 StVG). Auch so bewegt man sich dabei komplett im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, Strafanzeigen schreibe ich da keine ![]() So, das solls von mir zum Thema gewesen sein, bleibt gesund! | |
Geändert von elliott (21.11.2020 um 00:05 Uhr). |
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#15 | ||
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.09.2010
Beiträge: 563
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Zitat:
Da würde ich mich aber als Allwissend hinstellen, wenn ich mit einem von dir geforderten "Nein" suggerierte, dass es keine derartigen Berichte gäbe - bloß, weil eben mir keine bekannt sind. Zudem ist diese "Fragestellung" auch völlig unerheblich für die von dir selbst aufgeworfene Diskussion. Es ist unerheblich, ob es einschlägige Medienberichte gibt. Die Nutzung von Warnleuchten ohne die dafür vorgesehene Berechtigung ist nicht zulässig. Punkt, aus. Alle Übertretungen, die du offensichtlich so gerne halbseiden juristisch absegnen lassen möchtest, bleiben Übertretungen, egal, wie sehr dir dein Hobby am Herzen liegt. Das kannst du drehen und wenden, wie du möchtest. Mach es, wenn es dir so sehr ein Bedürfnis ist; sei froh, wenn es sanktionslos bleibt, aber bitte suche nicht mit semikreativen Versuchen nach einer Legitimierung dafür. | ||
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#16 |
![]() Gold-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 2.517
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Wenn es nach Zulässigkeit von gelblicht geht dann müsste ich jeden Tag ein Knölchen bekommen. Ich darf an meinem Lkw die RKL nur anmachen wenn meine Ausnahmegenehmigung es erlaubt. Allerdings fahren wir auf den Firmenhof grundsätzlich rückwärts drauf, dort habe ich die RKL bei jeder Fahrt an, genauso wie die Warnblinker. Aber auch das alles wird von den anderen Verkehrsteilnehmern ignoriert. Selbst die Buslinie die vor der Firma vorbei fährt, juckt es nicht und blockiert mich beim Rückwärtsfahren...
Stehe ich irgendwo an einer Straße um mein Hebegerät abzuladen, dann werden die RKLs auch eingeschaltet, dazu 4 Pylonen aufgestellt um meinen Arbeitsraum hinter den Rampen abzusichern. Ist es dunkel, werden noch 2 gelbe und zwei rote Powerflare ausgelegt, da die Rückleuchten vom Auflieger dann nicht mehr zu sehen sind. Da muss ich ehrlich sagen, geht mir dort meine Sicherheit vor der Zulassung der eingesetzten Mittel. Ich habe im Lkw folgende Mittel zum absichern: -zwei Warndreiecke -zwei gelbe Warnleuchten, die Pflicht im Lkw sind -4 Pylonen -4 rote Powerflare -2 gelbe Powerflare -2 rote Leuchtstäbe -1 roter Aufsatz für die Taschenlampe Im Audi habe ich nur das Warndreieck, eine Warnleuchte und eine gelbe Movia D und noch den gleichen roten Aufsatz für die Taschenlampe |
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#17 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.09.2010
Beiträge: 563
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Ich denke aber, dass wir hier von unterschiedlichen Szenarien sprechen.
Dein Lkw ist legalerweise mit Kennleuchten ausgerüstet, die in bestimmten Situationen verwendet werden _müssen_ - und ich gehe davon aus, dass bei einer nachvollziehbaren Gefahrensituation, die nicht zu 100% von den sonstigen Anwendungsbestimmungen explizit gedeckt ist, niemand etwas sagen wird. Vermutlich wird genausowenig bei einer Privatperson jemand etwas sagen, wenn diese im Zuge der Gefahrenabwehr eine Rundumleuchte in Betrieb nimmt. Allerdings ist nicht klar, wieso diese Privatperson ausgerechnet eine für diesen Zweck nicht zugelassene Leuchte mitführen musste. Es gibt schließlich Alternativen. Und Argumente wie "mir gefällt eine Halogenleuchte aber besser!" oder sonstiges sind wenig probat, wenn es um eine solche Legitimierung gehen soll. Nochmal: ich bin der Letzte, der sich darüber aufregen würde, wenn eine Privatperson mit einer bauartgeprüften Leuchte eine Unfallstelle o.ä. absichert. Es kann nur nicht angehen, dass man sich versucht, seine persönliche Legitimation draus zu basteln, und dies vielleicht auch noch mit dem Standpunkt zu argumentieren, dass es angeblich/vermutlich ohnehin keine Medienberichte gibt, wonach ein solcher Einsatz mit einer Sanktion des Anwenders geendet hätte. Wenn also mein (Dienst-) Fahrzeug völlig legal mit orangefarbenen Kennleuchten ausgerüstet ist, werde ich beim zufälligen Hinzukommen zu einer Unfallstelle nicht extra eine "Effekta"-KL o.ä. aufsetzen, das wäre ja ziemlich absurd. Aber ein Fahrzeug, an welchem von vornherein keine reguläre Kennleuchte angebracht werden darf, muss man ja nicht zwanghaft mit einer unzulässigen Variante bestücken. Und wenn man's doch tut, sollte man sich einfach dieser Tatsache bewusst sein und nicht lang und breit drüber reden, wie man dies "legalisieren" könnte. |
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