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Alt 01.09.2010, 23:08   #1
tobi73

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Name: Tobias
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Standard Springlicht

Für Recherchen bin ich auf der suche nach einem Datum wann das „Springlicht“ in Deutschland bei Feuerwehrfahrzeugen erstmals eingesetzt wurden.

Leider ist im Internet nicht viel darüber zu finden, außer das es nach StVO/StVZO nicht erlaubt ist und daher Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslandes mit der der dazugehörigen Zulassungsbehörde bedarf.

Weiß jemand von euch ein Jahr oder Zeitraum?


Gruß Tobi
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Alt 01.09.2010, 23:38   #2
kapo

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Das ist doch schon `mal was....
Zitat:
Zitat von UKR Beitrag anzeigen
Frontblitzer (Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne nach vorn) wurden im Rahmen der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt (BGBl Nr 58 vom 19.08.1997, Seite 2051). Die Regelung trat zum 1.9.1997 in Kraft.
http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=11999
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Alt 02.09.2010, 00:05   #3
der_hendrik

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In dem 1966er LF8s meiner Heimatwehr ist ein Schalter mit der Aufschrifft "Springlicht" verbaut. Laut Aussage von älteren Wehrmitgliedern war da damals auch eine Art Automatische Lichthupe angeklemmt, welche aber später wieder abgeklemmt werden musste weil wegen TÜV.
Der Schalter und die Beschriftung entspricht übrigens genau denen, die Schlingmann auch sonst in dem Fzg. verbaut hat.




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Alt 28.01.2011, 18:56   #4
jof

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Standard Springlicht mal anders

Ich meine Anfang (bis Mitte) der 60er Jahren wurde bei PKW der Vorläufer der Warnblinkanlage als "Springlicht" bezeichnet.

Als Springlicht bezeichnete man das abwechselnde (!) Aufleuchten der hinteren Blinkleuchten als Warnsignal. Man denke zurück: Warnblinkanlagen, also das gleichzeitige Aufleuchten bzw. Blinken aller Blinkleuchten - wie wir es heute alle kennen - waren verboten.

Um eine Warnmöglichkeit im Pannenfall oder bei Unfällen zu haben, wurden verschiedene Lösungen zur Serienreife entwickelt. Die Warnblinkanlage ("gleichzeitig") hat sich durchgesetzt, das Springlicht nicht. Trotzdem war Springlicht eine kurze Zeit (etwa 1 Jahr? Ich muss raten...) gesetzlich erlaubt.

Das Thema wurde damals in sämtlichen Autozeitschriften (ADAC Motorwelt, MOT, AMS, Gute Fahrt, etc.) heiss diskutiert.

Das könnte ebenfalls die Bedeutung des Schalters im Beitrag meines Vorredners sein.

Betrifft es aber die vorderen Leuchten, dürfte s sich um das abwechselnde Leuchten von Nebel- und Fernscheinwerfern handeln.

Grüße

Jörg

Geändert von jof (28.01.2011 um 18:59 Uhr).
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Alt 29.01.2011, 03:13   #5
irma14-86

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In unserem MB TLF24/50 von Schlingmann ist auch noch intermitierendes Fernlicht eingebaut (Baujahr 1999) aber ebenfalls abgeklemmt.
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Alt 29.01.2011, 09:49   #6
kapo

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Mit "Springlicht" war schon immer nur das Wechselblinken von Nebellicht und Fernlicht gemeint, respektive die "automatische Lichthupe"
Dieses wurde ausschliesslich an Einsatzfahrzeugen verwendet !

Warnblinklicht war nie verboten - allenfalls war es noch nicht erfunden

http://de.wikipedia.org/wiki/Blinkgeber

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugscheinwerfer
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Alt 29.01.2011, 10:07   #7
Commander

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Zitat:
Zitat von kapo Beitrag anzeigen
Mit "Springlicht" war schon immer nur das Wechselblinken von Nebellicht und Fernlicht gemeint
Und wie würdest du dann das bezeichnen?
http://www.youtube.com/watch?v=j8qi24d3UH4
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Alt 29.01.2011, 10:36   #8
gelöschter Benutzer 24
 
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Idee

....das ist die Command´sche schaltung
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Alt 29.01.2011, 10:38   #9
Commander

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Alt 29.01.2011, 20:17   #10
der_hendrik

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Danke für diese Interessante Info, Jörg!

Vlt. hat irgendein Bastler den freigewordenen Springlichtschalter bei unserem LF8 ja später für eine automatische Lichthupe verwendet.
Zumindest haben mir die Älteren Kameraden erzählt, dass die Scheinwerfer aufgeblinkt haben, sobald das Blaulicht an war.
Dafür würde der ein wenig deplazierte und "fremd" wirkende Warnblinkschalter sprechen. Der wirkt nachgerüstet.




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