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Alt 06.07.2009, 18:31   #1
kapo

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Standard Geschichte des Blaulichts in Deutschland

Der Urahn der Rundumleuchte stellt die bis nach dem 1. Weltkrieg verwendete Petroleumfackel (Lampe) dar.
Da auf Grund der durch technischen Fortschritt zunehmenden Fahrgeschwindigkeiten die Flamme ausgeblasen wurde,
setzten sich elektrisch betriebende Kennscheinwerfer durch.


Die Feuerwehren in Deutschland benutzten bis 1938 grundsätzlich entweder rote Kennscheinwerfer
(uneffektiv, da ohne Reflektorspiegel) oder die effektiveren Arbeitscheinwerfer
(Halbkugelschalen mit Reflektorspiegel,
sogenannte "Kalotten") mit roten Vorsteckscheiben



Dies sind keine Rundumkennleuchten - nur ein Versuch, das Fahrzeug mit Röhrenlampen auffälliger zu machen



Ein Blaulicht wurde nie benutzt.
Es wurde auch nur ein Dauerlicht ausgestrahlt, kein Blinklicht.

Am 7.Mai 1938 gab H. Himmler als Reichsführer Ess Ess und Chef der deutschen Polizei einen Runderlass heraus, dass zukünftig
nur blaues Kennlicht in der Glassorte "kobaltblau-massiv"
zu benutzen sei.
Hintergrund waren die auf dem Luftschutzgesetz vom 26.6.1935 bassierende Verdunkelungsvorschriften
- Blaulicht wird im Gegensatz zu Rotlicht von einem feindlichen Flugzeug in 500 m Höhe nicht erkannt.
Ca. 7000 Feuerwehrfahrzeuge mussten daraufhin kostenintensiv umgerüstet werden.
Polizeifahrzeuge waren bis anhin nur in seltenen Fällen mit Kennscheinwerfern ausgestattet - sie waren nicht betroffen.
Nach dem 2. Weltkrieg gingen sie Feuerwehren wieder dazu über, ihre Löschfahrzeuge mit roten Kennscheinwerfern auszustatten.
Teilweise aus Tradition und aus dem Bewusstsein, dass Rotlicht 8- bis 10 fach besser als Blaulicht wahrgenommen und auch international
eher als Warnfarbe verstanden würde.
Blaulichtbefürworter argumentierten, dass rotes Licht zu Verwechslungen mit Signalleuchten von Bahn- und Verkehrsanlagen führen könnte
Trotz Bestrebungen der Feuerwehren, Rot beizubehalten, setzten sich die Blaulichtbefürworter durch und so wurde am 25.11.1951
in der STVZO, § 52 "blaues Licht" vorgeschrieben.
1955 stellte man fest, dass einzelne Wehren dennoch hartnäckig rotes Licht beibehielten
Am 29.3.1956 wurde festgelegt, dass bis zum 1.11.1956 alle Einsatzfahrzeuge von Dauerlicht auf Blinklicht umzustellen seien.
Die Erkenntnis, dass nur nach vorne abstrahlendes Blinklicht bei stetig zunehmender Verkehrdichte unzureichend war und es auf
Alarmfahrten zu mehr Unfällen mit dem Querverkehr kam,
führte dazu, dass die Industrie schlussendlich die Rundumkennleuchten entwickelte







Zu Bild 5 US Leuchte:






Quellenangabe:
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1957 Oberbrandrat Dipl.-Ing. H Brunswig VDI Hamburg

14.Aug. 2015
Leider hat der Hoster die Bilder gelöscht.Ich lade sie nun direkt im Forum hoch, kann sie aber nicht zwischen dem Text, wie vorher, einbinden
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Geändert von kapo (15.08.2015 um 00:38 Uhr).
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