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Alt 27.07.2009, 12:55   #1
kapo

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Standard Warnwirksamkeit von Signalanlagen

Ich stelle hier eine interessante technische Abhandlung aus dem Jahr 1988 als pdf-Dokument ein.

Innert der letzten 20 Jahre hat es technisch keine grundlegende Fortschritte gegeben, da die Physikalischen Gesetze nicht ausgehebelt werden können.

Wegweisend könnte die US-Rambler-Technologie sein:
http://www.einsatz-netz.de/fachwisse...ht-ausreichen/

Ich würde mir wünschen, dass gerade diejenigen Forumsnutzer, die die Starktonhörner ständig verunglimpfen (Schweinehupen etc.) sich mal die technischen Gegebenheiten zu Gemüte führen und ihre subjektiven Hörerfahrungen als Fussgänger ! ausser Acht lassen
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Verbesserung Warnwirksamkeit.PDF (1,01 MB, 794x aufgerufen)
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Alt 27.07.2009, 15:42   #2
LittleGrisu

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Moin moin,

ich glaube nicht, dass jemand - der halbwegs Ahnung von der Materie hat - die Starktonhörner verunglimpft. Die andren Ahnungslosen wissen halt nicht was sie tun.

Spaß beiseite. Ich finde den angehängten Artikel sehr informativ. Er bestärkt mich sogar in meinem Vorhaben. Ich werde vermutlich von "meinem" Dienstwagen (Golf III) den Hellabalken zurückbauen und gegen eine Movia-D tauschen. Mit den "Schweinehupen" erübrigen sich meine Platzprobleme, denn meine Martin passt nicht in den Motorraum... Nen 4er-Satz Hella-Aufschlaghörner könnte ich jedoch unterbringen...

Lange Rede, kurzer Sinn:

Ein alter Blaulichtfahrer steht nach wie vor zu den Schweinehupen.

Ciao
Michael




Fakt ist: Wer einen Beitrag verÖFFENTLICHT, muss hin und wieder auch mit GEGENwind rechnen. So ist das nun einmal im realen Leben...
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Alt 27.07.2009, 16:17   #3
NeusserSosimann

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Zitat:
Ich würde mir wünschen, dass gerade diejenigen Forumsnutzer, die die Starktonhörner ständig verunglimpfen (Schweinehupen etc.) sich mal die technischen Gegebenheiten zu Gemüte führen und ihre subjektiven Hörerfahrungen als Fussgänger ! ausser Acht lassen
Ich glaube nicht das viele die Starktonhörner wegen ihrer Leistung als Schweinehupen bezeichnenen, es liegt eher daran das sie diesen unglaublichen Krach machen oder......




Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff...
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Alt 27.07.2009, 18:47   #4
sunshine_25

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Meine normale Hupe besteht aus zwei Bosch STH 140 eins mit 300 das andere mit 375Hz, beide mit 6mm² Leitung versehen, die Wirkung reicht aus auf einer BAB einen osteuropäischen Gurkenlaster wieder dahin zu dirigieren wo er hingehört, auf seine Spur...Ein verdutzter Blick oben zu Seite und dann nach unten inklusive...

In der Stadt sind die Dinger schon zu laut, die Wirkung auf Fußgänger ist zu heftig.

Keine Frage, Martin sowie die neuen Digitalanlagen sind feine Sachen nur laut sind Starktonhörner ebenso wenn man ein paar Dinge der Akustik und Physik beachtet.
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Alt 27.07.2009, 19:12   #5
NeusserSosimann

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Genau!
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Alt 28.07.2009, 14:40   #6
nfs112

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sehr nette studie @patrik, hast du noch sowas derartiges auf lager??
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Alt 28.07.2009, 14:51   #7
NeusserSosimann

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Also Front LSP
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Alt 12.08.2009, 19:27   #8
merapi

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interessante Studie. endlich hats auch das BRK gecheckt und bei den neuen RTW und KTW die Lautsprecher im Motorraum verbaut. Wenns in Bayern länger dauert, dauerts beim BRK noch zig mal länger
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Alt 03.02.2012, 02:17   #9
macoffi

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Zitat:
Zitat von mär Beitrag anzeigen
Du sprichst etwas sehr wichtiges an. Wenn man nicht haftbar wäre wenn man ohne Horn fährt dann müsste man nicht an jeder Ampel oder Kreuzung das Horn einschalten nur um auf der sicheren Seite zu sein.
2. Punkt
Bist du haftbar wenn du mit 80db durch die Gegend fährst und es passiert etwas weil du hättest wissen müssen dass der andere dich nicht hören kann!
Und wo führt das hin? Zum einzig logischen Schritt. Einer Änderung der StVO "Fahrzeuge mit eingeschaltetem blauem Blinklicht haben Sonder und Wegerechte" ..."Blaues Blinklicht weist den Verkehrsteilnehmer auf ein Einsatzfahrzeug hin und ordnet an, diesem Vorfahrt, Vorrang zu gewähren sowie freie Bahn zu schaffen."..."Hornsignal kann als zusätzliche Warneinrichtung eingesetzt werden. Ihm kommt die selbe Bedeutung wie dem blauen Blinklicht zu."

----------


Vorallem zur Ölspur...
Sone lustig leuchtende und schimmernde Ölspur hat bei uns letztes Jahr nen Kradfahrer unter nen Sattelzug befördert. Man mag es kaum glauben. Und jetzt das allerbeste: Nach der Alarmierung ... Auch da kamen wieder Fragen und Freuden auf
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Alt 03.02.2012, 16:09   #10
lückenhüpfer

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Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen
Du propagierst für ehrenamtliche Helfer mit wenig Einsatzerfahrung das Fahren mit Dauerhorn. Die jungen Helfer unserer DRK-Einsatzeinheiten verfügen sogar über extrem wenig Einsatzerfahrung. Gerade deshalb verwenden sie das Einsatzhorn nur, wenn die Situation es erfordert. Also grundsätzlich nur, wenn sie beabsichtigen, anderen Verkehrsteilnehmern ihre Rechte zu nehmen. Ihr Erfahrungsdefizit kompensieren sie durch eine entsprechend umsichtige Fahrweise und nicht mit Lärm.
Diethelm es geht auch nicht darum Erfahrungsdefizite auszugleichen sondern sondern sich rechtlich möglichst unangreifbar zu machen. Mit Dauerhorn ist man hier rechtlich auf einer deutlich sichereren Schiene als mit diesen Kurzhupern. Hab ich also jetzt einen ohnehin unerfahrenen Einsatzfahrer dann traue ich ihm aber noch zu im Einsatzstreß abzuschätzen wann er jetzt in die zugesprochenen Rechte eines VT eingreift und rechtzeitig, bleiben wir bei den drei Tonfolgen, vorher das Horn einzuschalten. Oder sind es nur zwei Tonfolgen, oder zweieinhalb ? Der UDS ist im Zweifel ein unbestechlicher Zeuge.

Warum frage ich dich dann willst du unbedingt diese Fahrergruppe absichtlich in diese Rechtsunsicherheit zwingen die absolut überflüssig ist. Um den Lärmpegel im Fahrzeug zu senken ? Um die Nachtruhe der Anwohner zu erhalten ? Also bitte. Von denen geht auch keiner auf die Straße wenn du vor Gericht gezerrt wirst und bedankt sich dafür das er schlafen durfte.

Und glaub mir der gemeine Bürger, selbst wenn er selbst Schuld ist, schreckt auch nicht vor den wildesten Lügen zurück wenn es darum geht seinen Schaden dem EF in die Schuhe zu schieben. Ich hatte schon selbst vor Gericht das Vergnügen mit Lügen die selbst dem Anwalt der Gegenseite offenbar peinlich erschienen...

Zitat:
Zitat von karl-peter Beitrag anzeigen
Ob ich Anwalt, Richter, Bäcker oder Müllmann bin, tut hier gar nichts zur Sache. Letztendlich sind alles Menschen und die haben nur eine Meinung. Genau deshalb werden jeden Tag Urteile aufgehoben oder angeändert.

Genau wie Diethelm es schreibt, es muss ja nur das "Wegerecht angezeigt" werden, wenn man es in Anspruch nimmt. Nachts um 3 bei 0,0 Fahrzeugen auf den Strassen, nützt keinem das Horn. Und wenn man nicht mit 100 durch die Stadt rast um den einen vollgesoffenen Kneipenheimgänger noch zu erwischen, dann ändert das auch nichts.
Soll ich jetzt Nachts immer mit Dauerhupe mit meinem Zivilfahrzeug fahren, weil unter Umständen eventuell wenn der Mond günstig steht ein vollgesoffener gerade mir vors Auto torkeln könnte? Immerhin hätte ich dann ja auch 50 km/h drauf.

Ausserdem verleitet der Dauerlärm des Einsatzhorn, die Fahrer der Einsatzfahrzeuge, zu glauben, sie seien sicher und alle anderen wüssten über ihre dringliche Fahrt bescheid. Das nennt man Psychoakustik - s. Studie des Herrn Krahe der Uni Wuppertal.

Wo steht bitte im Gesetz das ein Fahrzeug auf Einsatzfahrt permanent mit Einsatzhorn fahren muss? ...sag mir, wo steht das?
Karl-Peter kannst du mir bitte erklären warum du bei einer bislang sachlichen Diskussion mit solchen Schwachsinn wie deinem Kommentar mit dem Privatfahrzeug kommst ?

Es steht nirgends geschrieben das ein EF mit Dauerhorn fahren muss. Es steht auch nirgends geschrieben das ich mit Blaulicht fahren muss. Auch dieses dient nur der Anzeige gegenüber anderen VT aber ist keine Pflicht bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Also soll ich Blaulicht in Zukunft auch nur noch kurz einschalten wenn ich gerade lustig bin und der Meinung meine Umwelt damit erfreuen zu können ? Soll ich allen ernstes auf eine Personengruppe zufahren mit Blaulicht ohne zu wissen ob darunter sich ein Epileptiker verbirgt bei dem das Geleuchte einen Anfall auslösen könnte ? Ist das Fahrzeug nicht durch Form und Lackierung nicht schon ausreichend gekennzeichnet um Sonderrechte für andere ersichtlich wahrzunehmen ?...

Schade das du auf die Frage nach dem Beruf hier derart polemisch eingehst. Es ist ein himmelweiter Unterschied ob du dir eine Meinung bildest nach gutdünken oder ob du eine richterlich Entscheidung treffen musst nach Gesetzeslage, Definitionskalendern, Gutachten... entgegen dem "normalen" Menschen muss ein Richter u.U. auch entgegen seiner Meinung ein Urteil fällen.

Aber scheinbar ist möchtest du diese Rechtsunsicherheit nicht erkennen. Ich habe dir versucht sachlich die Faktenlage zu schildern was offenbar nicht bei dir ankommt. Und statt vernünftig auf diese Fakten einzugehen kommst du mit Polemik.

Mir ist es letztlich egal wie du mit Sondersignal fährst, weil im Zweifel du den Kopf dafür hinhalten musst. Von demher, der Krug geht solang zu Brunnen bis er bricht. Ich kriege aber einen Vogel wenn man hier Weisheiten von sich gibt über Recht und Gesetz und versicherungsrechtliche Unbedenklichkeiten ohne diese dann faktisch zu Belegen. Schlieslich ist das hier ein öffentliches Forum und irgendein armer Wicht nimmt sich vielleicht dieses gefährliche Halbwissen für bare Münze. Von daher schreib doch wenigstens "meines Wissens nach" oder "habe ich mal gehört" oder aber schreib hin woher du das hast. Sprich wenn du sagst es ist unbedenklich dann verlink doch auch die entsprechenden Urteile oder Veröffentlichungen. Vielleicht kommt ja dann ausser Polemik auch noch ein wenig nützliche Fakten aus denen die Allgemeinheit Nutzen ziehen kann.
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Alt 03.02.2012, 20:57   #11
Diethelm

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Name: Diethelm
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Zitat:
Zitat von lückenhüpfer Beitrag anzeigen
Diethelm es geht auch nicht darum Erfahrungsdefizite auszugleichen sondern sondern sich rechtlich möglichst unangreifbar zu machen. ...
Ich gebe auf!

Mein missionarischer Eifer ist endlich. Meine Meinung zu dieser Thematik habe ich hinlänglich dargelegt. "Rechtlich unangreifbar" zu sein, spielt in meinem eher pragmatisch orientierten Leben keine Rolle. Deshalb brauchte ich wohl auch noch nie einen Rechtsanwalt und lege keinen Wert auf eine Grabinschrift "Er hatte (laut UDS) Vorfahrt".




"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
Diethelm ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2012, 23:12   #12
karl-peter

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Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen
Ich gebe auf!

Mein missionarischer Eifer ist endlich. Meine Meinung zu dieser Thematik habe ich hinlänglich dargelegt. "Rechtlich unangreifbar" zu sein, spielt in meinem eher pragmatisch orientierten Leben keine Rolle. Deshalb brauchte ich wohl auch noch nie einen Rechtsanwalt und lege keinen Wert auf eine Grabinschrift "Er hatte (laut UDS) Vorfahrt".
Danke!

Ich kann mich vielleicht nicht so gewählt ausdrücken, aber dennoch möchte ich Lückenhüpfer und alle Anderen über meinen schwachsinnigen Einfall aufklären, warum ich von der Einsatzfahrt auf die Privatfahrt komme:

Mir, wie sicherlich jedem anderen ist bewußt, das Einsatzfahrten besonders gefährlich und u.U. anstrengend sind.
Dennoch muss nicht für jede Einsatzfahrt mit Sonder- und Wegerechten gleich der Teufel an die Wand gemalt werden. Sicherlich ist es das gute RECHT eines jeden Einsatzfahrers, bei Alarmfahrten mit Blaulicht UND Horn zu fahren, ohne dies zu unterbrechen.
Einige der hier so sachlich angebrachten Argumente, sind weitestgehend von konstruierendem Charakter.
Wenn Nachts um 3 Uhr der volltrunkene Kneipenbesucher vor ein Einsatzfahrzeug torkeln kann, dann kann er dies auch vor irgend ein ziviles Fahrzeug tun. Jetzt kann der zivile Autofahrer, welcher sich an die 50 Km/h gehalten hat, als auch der Einsatzfahrer mit 60-70 Km/h und eingeschaltetem Blauhorn und Martinslicht darauf einstellen, das er/sie vor den Richter gezerrt wird.
Um Polemik und Sarkasmus ins Spiel zu bringen, könnte man nun mutmaßen, das der Volltrunkene wohl eher von dem auffällig blinkend- und lärmenden Fahrzeug "angezogen" wird, als von Tante Erna´s Opel Corsa. Wär das nicht dann analog den fahrbahren Warntafeln auf den Autobahnen?

Wo es mir und vielleicht auch anderen ging:

Wenn Nachts um 3 Uhr kein Mensch auf der Straße ist, dann nützt keinem das Einsatzhorn.

Denkt mal einen Schritt weiter. Heutzutage hat fast jeder Internet, ebenso hat fast jede Feuerwehr Internet. Da wird dann fleissig gepostet, das die Feuerwehr vergangene Nacht schon zum siebten mal diese Woche zur BMA bei der Firma XYZ war. In dieser Nacht sogar das zweite Mal.

Wer von den "Normalbürgern" soll dann bitte die (in diesem Beispiel) Feuerwehr noch ernst nehmen?

Klar, jetzt kann man unzählige Beispiele hervorkramen, wo es nach dem 14ten Fehlalarm dann doch zu einem Großbrand gekommen ist....

Ich glaube das was Diethelm versucht hat zu verdeutlichen, was mir übrigens aus der Seele spricht, einen Takt langsamer fahren, das Ziel wird nur wenige Sekunden später erreicht und die Gefahr auf einer Alarmfahrt zu verunglücken sinkt.
Wenn eine große unübersichtliche Kreuzung auf dem Einsatzweg liegt, dann nutzt doch das Horn. Es geht doch um Straßen ohne Kreuzung, ohne Verkehr, Nachts und nicht im Berufsverkehr oder während eines Volksfestes.
karl-peter ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2012, 23:46   #13
mär

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Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Dein Beispiel mit dem Betrunkenen hinkt etwas da der Einsatzfahrer der Garantenstellung seines Berufsstandes gerecht werden muss. Während de Privatmann einen Freispruch oder eine Geldstrafe bekommt wird der Rettusassistent eine Vorstrafe bekommen und seinen Job verlieren. Ist alles schon passiert!
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Alt 03.02.2012, 23:50   #14
rescue_911

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Ich glaube das was Diethelm versucht hat zu verdeutlichen, was mir übrigens aus der Seele spricht, einen Takt langsamer fahren, das Ziel wird nur wenige Sekunden später erreicht und die Gefahr auf einer Alarmfahrt zu verunglücken sinkt.
Uns wurde es so gelehrt. "Die Zeit, die man bei einer Einsatzfahrt durch Geschwindigkeit oder forsches fahren herausholen kann ist so minimal. Aber es steigert die Gefahr eines Unfalls extrem."
Ärgerlich finde ich immer nur, dass die Autofahrer es nicht schaffen geordnet zur Seite zu fahren. Ob das Horn dauernd oder erst vor einer Kreuzung angeschaltet wird. Das ist immer wie in einem Ameisenhaufen.




Manche Menschen sind der lebende Beweis, dass Gehirnversagen nicht unmittelbar zum Tod führt.
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