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Alt 25.09.2010, 11:53   #1
Patrik Faber

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Hallo zusammen,

hat jemand eine Hörprobe von dieser Martin Anlage ?
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Alt 25.09.2010, 12:38   #2
kapo

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Aha... es handelt sich da um die Version von VEB Signal

Dreist, dass nach der Enteignung die Bezeichnung "Martinhorn" eine Zeit lang beibehalten wurde.

War beim ostdeutschen BMW Eisenach ja auch so, bevor dort aus BMW EMW und später Wartburg wurde.

(Off Topic: Vor welchem Gericht in welchem Land klagt man in dem Fall eigentlich?)

Über eine Hörprobe würde ich mich auch freuen.
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Alt 25.09.2010, 13:08   #3
Patrik Faber

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Ja genau sowas meine ich


Klagen wird man sicher in dem Land müssen, in dem das Patent bzw. die Marke registriert wurde.
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Alt 25.09.2010, 14:19   #4
kapo

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Heute ist das schon so.Nur nach dem Krieg gab es ja die DDR und die BRD.
Die DDR hätte ja bei seiner Feindseligkeit gegenüber Nicht-Kommunisten & -sozialisten sagen können, was kümmert`s uns...

Aber: Antwort schon gefunden:

Am 17.11.1950 konnte BMW vor dem Landgericht Düsseldorf durchsetzen, daß zumindest nicht mehr ihr Name für die Produktion verwendet werden darf.
Um nicht den Außenhandel zu gefährden und die Beschlagnahmung von Waren zu provozieren, mußte sich die DDR dem Urteil beugen.
So wurde ab 1950 aus der Fabrik die Marke "EMW", Eisenacher Motorenwerk, im folgenden Jahr im staatlichen Verbund der IFA.

Mit Max B. Martin lief es dann wohl auch so
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