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Alt 21.04.2009, 19:31   #1
Hella_RTK6-SL

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Tja ja, wir sind halt in Deutschland. Wieder Kiloweise Papierkram mitschleifen, wenn man bisschen "mehr" an seinem Fahrzeug verändern möchte.

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.




Gruß
Kai
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Alt 21.04.2009, 23:21   #2
UKR

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Zitat:
Zitat von Hella_RTK6-SL Beitrag anzeigen
Da steht ja, die Leuchten dürfen nach dem öffnen der Hecklappe oder ähnlichem sichtbar werden. Ist das denn schlimm, wenn die immer zu sehen sind?
Da steht das sie AUCH so angebracht werden dürfen. Das bedeutet, daß sie nicht ständig sichtbar sein müssen. Sonst könnte man bei der HU bemängeln, das die Leuchten in der Heckklapper verbaut und damit nicht ständig sichtbar sind. Das ist aber garnicht gefordert.

Zitat:
kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.
Natürlich kann man die eintragen lassen. Da die Dinger aber eine ABG haben, ist eine Eintragung nicht nötig.
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Alt 21.04.2009, 23:29   #3
FedSigAerodynic

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Zitat:
Zitat von Hella_RTK6-SL Beitrag anzeigen
Tja ja, wir sind halt in Deutschland. Wieder Kiloweise Papierkram mitschleifen, wenn man bisschen "mehr" an seinem Fahrzeug verändern möchte.

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.

Auch nochmal zur Info. Du bist nicht gezwungen die Genehmigungsurkunde bei dir haben zu müssen.
Die leuchten haben ja diese ~~K (Nummer)
Über diese Nummer kann man über das Kraftfahrtbundesamt herraus bekommen das die Blitzer auch für Privat erlaubt sind.

Ich führe diese Papiere nur zur Sicherheit mit damit ich direkt was zur vorlage habe, sollte ich mal gefragt werden.

Aber man muss die nicht mit sich führen wie z.B. eine ABE
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Alt 22.04.2009, 12:46   #4
Hella_RTK6-SL

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Ja, das ist mir klar. Aber wenn ich Platz dafür habe, nehme ich das halt auch mit dann.




Gruß
Kai
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Alt 27.04.2009, 16:56   #5
Neptun2000

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So hab gerade mein Wagen abgegeben. Mal schauen was der nette Onkel morgen sagen wird.




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Alt 28.04.2009, 16:52   #6
Neptun2000

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So mein Auto hab ich wieder. Und hab fast ohne Probleme Tüv bekommen. Es gab nur eine Sache zu bemängeln, mein linkes Standlicht war kaputt.

Aber der Tüv-Onkel hat meine saubere Verkabelung auseinander gepflückt, das fand ich nicht so schön. Da er es danach nur notdürftig wieder gerichtet hat. Aber ich hab jetzt erstmal wieder bis zum 04/2011 TÜV




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Alt 28.04.2009, 17:33   #7
FedSigAerodynic

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Von was für einer Verkabelung sprichst du?

Fürs Standlicht oder Typ 40 ?
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Alt 28.04.2009, 17:53   #8
Neptun2000

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Für die Typ 40. wäre ja noch schöner wenn der an mein Standlicht geht.

Der wollte wohl genau wissen wie die verkabelt ist. Hab mir ja leider noch kein Schalter eingebaut und so liegt neben meinem Zigarettenanzünder der Stecker der RWS. Und der hat halt alles was der abbauen konnte abgebaut um das Kabel zu verfolgen. Gott sei dank hat der nicht mein Teppich rausgerupft, ich hab mir echt mühe mit dem verlegen gemacht. Vom Kabel sieht man nichts ausser ein Stück neben dem Zigarettenanzünder.




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