20.02.2012, 23:30 | #21 | |
Silber-Mitglied Name: Pecco
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Zitat:
Ich zitiere aus der DIN 13050:2002-09: "Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohenden Zustands durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohenden Zwangslage". Zum Bergen sagt das Wörterbuch für Bevolkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Ständigen Kommision für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz "Bergen umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen und Tieren, die duch äußere Einwirkung in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind." Fazit: Bergen beschreibt die eigentliche befreiende Tätigkeit, egal ob lebend oder tot. Retten setzt das spätere Überleben des Opfers voraus. Das eine schließt also das andere nicht aus, umgekehrt muss es das aber eben auch nicht einschließen. So. Gruß - /PECCO PS: ich habe Recht! PPS: Meine Welt sind DIN 1960, 1961 sowie DIN 18299 ff. | |
Draußen nur Kännchen!
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