Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.12.2019, 21:56   #3
A. Adam

Forum-Mitglied
 
Benutzerbild von A. Adam
 
Registriert seit: 23.04.2018
Ort: Diekhusen-Fahrstedt
Beiträge: 76
Standard

Moin moin,

... einen, der mit Einzelgenehmigung auch bei diesem Fahrzeug eingetragen und betrieben werden darf.

Will kein Spielverderber sein, aber Sonderrechte gelten nur im Bereich der StVO nicht im Bereich der StVZO.
Beleuchtungseinrichtungen fallen aber in den Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Es grüßt freundlich
Alex

Geändert von A. Adam (16.12.2019 um 22:46 Uhr).
A. Adam ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten