Zitat:
Zitat von Peter
Wie sieht es denn jetzt mit dem Dreifach-Blitz aus? Ist der nun zulässig oder nicht? Laut Produktblatt ja. Für Verwendung nach §53a StVZO auch?
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Ja!
1. Steht nichts gegenteiliges in der Zulassungsurkunde
2. Regelt die StVZO und StVO keine Blitzanzahl, weil
3. Ein Doppel-oder Dreifachblitz immernoch - rein theoretisch - als ein Blitz zählt. In den technischen Vorschriften ist nämlich genau geregelt, welche Hell- und Dunkelzeit aufeinanderfolgend als ein Blitz zählt.