Zitat:
Zitat von Peter
§15, 15a und 16 StVO regeln den Gebrauch der Warnblinkanlage.
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Das stimmt so nicht. § 16 StVO gilt allgemein für Warnzeichen in Form von Schall- und Lichtzeichen. Also Hupe, Lichthupe, Warnblinkanlage und meiner Ansicht nach eben auch zusätzliche Warnleuchten.
Zitat:
Zitat von Peter
Eigentlich fehlt ein Paragraph(Absatz) in der StVO, der explizit die Verwendung von Warnleuchten nach §53a StVZO regelt.
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Da stimme ich dir zu.
Edit:
Zitat:
Zitat von Doku112
Interessant ist aber schon wie einige immer sofort "schießen" wenn an einem "Gelblicht-Fahrzeug" Front-/Seiten-/Heckblitzer angebracht wurden sind, aber bei KBA-Blitzern soll plötzlich alles legitim sein
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Ich denke, dass gerade darin der besondere Reiz für Hella lag, eine solche Zulassung zu bekommen. Die einfachere Zulässigkeit als zusätzliches Verkaufsargument. Die paar Privatleute, die sich dadurch überhaupt Warnlicht einbauen können, fallen für Hella doch gar nicht ins Gewicht.