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Alt 01.04.2010, 14:10   #10
GinTonic

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Name: Matthias
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Mitführen darfst du ja grundsätzlich erstmal alles Außer natürlich Drogen, Waffen usw.

Hätt ich nun eine gelbe Kennleuchte im Wagen und käm zu einem Unfall oder einer Panne, wäre mir erstmal die Genehmigung egal.

Zwar ist die KL nicht für Privatanwender zugelassen und darf auch eig nicht verwendet werden. Aber da würde ich eine kurze Risiko-Nutzen Rechnung machen.

Was sollte die Polizei mehr machen als mir die KL abzunehmen? Okay vllt. auch noch ein Bußgeld.

Pro: Mir fährt keiner rein -> Warneffekt
Contra: KL könnte eingezogen werden.

Ich habe eine alte orangene Typ 01 von Hänsch im Fahrzug hinter dem Beifahrersitz.
Ich hab damit vor 2 Wochen einen VU Wild abgesichert. Die Polizei hat sich nicht dafür interessiert was das für eine KL war....




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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