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Alt 03.02.2012, 16:09   #34
lückenhüpfer

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Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen
Du propagierst für ehrenamtliche Helfer mit wenig Einsatzerfahrung das Fahren mit Dauerhorn. Die jungen Helfer unserer DRK-Einsatzeinheiten verfügen sogar über extrem wenig Einsatzerfahrung. Gerade deshalb verwenden sie das Einsatzhorn nur, wenn die Situation es erfordert. Also grundsätzlich nur, wenn sie beabsichtigen, anderen Verkehrsteilnehmern ihre Rechte zu nehmen. Ihr Erfahrungsdefizit kompensieren sie durch eine entsprechend umsichtige Fahrweise und nicht mit Lärm.
Diethelm es geht auch nicht darum Erfahrungsdefizite auszugleichen sondern sondern sich rechtlich möglichst unangreifbar zu machen. Mit Dauerhorn ist man hier rechtlich auf einer deutlich sichereren Schiene als mit diesen Kurzhupern. Hab ich also jetzt einen ohnehin unerfahrenen Einsatzfahrer dann traue ich ihm aber noch zu im Einsatzstreß abzuschätzen wann er jetzt in die zugesprochenen Rechte eines VT eingreift und rechtzeitig, bleiben wir bei den drei Tonfolgen, vorher das Horn einzuschalten. Oder sind es nur zwei Tonfolgen, oder zweieinhalb ? Der UDS ist im Zweifel ein unbestechlicher Zeuge.

Warum frage ich dich dann willst du unbedingt diese Fahrergruppe absichtlich in diese Rechtsunsicherheit zwingen die absolut überflüssig ist. Um den Lärmpegel im Fahrzeug zu senken ? Um die Nachtruhe der Anwohner zu erhalten ? Also bitte. Von denen geht auch keiner auf die Straße wenn du vor Gericht gezerrt wirst und bedankt sich dafür das er schlafen durfte.

Und glaub mir der gemeine Bürger, selbst wenn er selbst Schuld ist, schreckt auch nicht vor den wildesten Lügen zurück wenn es darum geht seinen Schaden dem EF in die Schuhe zu schieben. Ich hatte schon selbst vor Gericht das Vergnügen mit Lügen die selbst dem Anwalt der Gegenseite offenbar peinlich erschienen...

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Zitat von karl-peter Beitrag anzeigen
Ob ich Anwalt, Richter, Bäcker oder Müllmann bin, tut hier gar nichts zur Sache. Letztendlich sind alles Menschen und die haben nur eine Meinung. Genau deshalb werden jeden Tag Urteile aufgehoben oder angeändert.

Genau wie Diethelm es schreibt, es muss ja nur das "Wegerecht angezeigt" werden, wenn man es in Anspruch nimmt. Nachts um 3 bei 0,0 Fahrzeugen auf den Strassen, nützt keinem das Horn. Und wenn man nicht mit 100 durch die Stadt rast um den einen vollgesoffenen Kneipenheimgänger noch zu erwischen, dann ändert das auch nichts.
Soll ich jetzt Nachts immer mit Dauerhupe mit meinem Zivilfahrzeug fahren, weil unter Umständen eventuell wenn der Mond günstig steht ein vollgesoffener gerade mir vors Auto torkeln könnte? Immerhin hätte ich dann ja auch 50 km/h drauf.

Ausserdem verleitet der Dauerlärm des Einsatzhorn, die Fahrer der Einsatzfahrzeuge, zu glauben, sie seien sicher und alle anderen wüssten über ihre dringliche Fahrt bescheid. Das nennt man Psychoakustik - s. Studie des Herrn Krahe der Uni Wuppertal.

Wo steht bitte im Gesetz das ein Fahrzeug auf Einsatzfahrt permanent mit Einsatzhorn fahren muss? ...sag mir, wo steht das?
Karl-Peter kannst du mir bitte erklären warum du bei einer bislang sachlichen Diskussion mit solchen Schwachsinn wie deinem Kommentar mit dem Privatfahrzeug kommst ?

Es steht nirgends geschrieben das ein EF mit Dauerhorn fahren muss. Es steht auch nirgends geschrieben das ich mit Blaulicht fahren muss. Auch dieses dient nur der Anzeige gegenüber anderen VT aber ist keine Pflicht bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Also soll ich Blaulicht in Zukunft auch nur noch kurz einschalten wenn ich gerade lustig bin und der Meinung meine Umwelt damit erfreuen zu können ? Soll ich allen ernstes auf eine Personengruppe zufahren mit Blaulicht ohne zu wissen ob darunter sich ein Epileptiker verbirgt bei dem das Geleuchte einen Anfall auslösen könnte ? Ist das Fahrzeug nicht durch Form und Lackierung nicht schon ausreichend gekennzeichnet um Sonderrechte für andere ersichtlich wahrzunehmen ?...

Schade das du auf die Frage nach dem Beruf hier derart polemisch eingehst. Es ist ein himmelweiter Unterschied ob du dir eine Meinung bildest nach gutdünken oder ob du eine richterlich Entscheidung treffen musst nach Gesetzeslage, Definitionskalendern, Gutachten... entgegen dem "normalen" Menschen muss ein Richter u.U. auch entgegen seiner Meinung ein Urteil fällen.

Aber scheinbar ist möchtest du diese Rechtsunsicherheit nicht erkennen. Ich habe dir versucht sachlich die Faktenlage zu schildern was offenbar nicht bei dir ankommt. Und statt vernünftig auf diese Fakten einzugehen kommst du mit Polemik.

Mir ist es letztlich egal wie du mit Sondersignal fährst, weil im Zweifel du den Kopf dafür hinhalten musst. Von demher, der Krug geht solang zu Brunnen bis er bricht. Ich kriege aber einen Vogel wenn man hier Weisheiten von sich gibt über Recht und Gesetz und versicherungsrechtliche Unbedenklichkeiten ohne diese dann faktisch zu Belegen. Schlieslich ist das hier ein öffentliches Forum und irgendein armer Wicht nimmt sich vielleicht dieses gefährliche Halbwissen für bare Münze. Von daher schreib doch wenigstens "meines Wissens nach" oder "habe ich mal gehört" oder aber schreib hin woher du das hast. Sprich wenn du sagst es ist unbedenklich dann verlink doch auch die entsprechenden Urteile oder Veröffentlichungen. Vielleicht kommt ja dann ausser Polemik auch noch ein wenig nützliche Fakten aus denen die Allgemeinheit Nutzen ziehen kann.
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