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Frage zu TOPas Balken
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24.08.2008, 22:53
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Jango112
Moderator
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.598
Kurz gesagt: nein!
Begründung: "Blaulichtbalkenmittelteilbeleuchtung" wirst du in der StVZO oder FZV nicht finden --> also unzulässig!
In der Regel sagt aber keiner was dagegen...
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)
Moderator schreibt orange.
Jango112
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