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Alt 29.09.2011, 12:09   #55
Coolio

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Hallöchen,

habe noch weiter recherchiert und muss ein paar meiner Aussagen etwas korrigieren.
Frage: Was ist "inverkehr bringen"

a) ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich (§ 2 Abs. 8 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

b) ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung (CE-Kennzeichnung)


Insofern muss ich die Aussage von vorher korrigieren, dass es alleine darauf ankommt, ob man Händler ist oder Privatperson. Zumindest vor dem GPSG spielt es keine Rolle. Bei b) geht es ja um die Bereitstellung und auch die ist nicht eindeutig interpretiert. Es könnte also durchaus auch eine Privatperson sein.

Auch habe ich gesehen, dass die Problematik unseres Falls vor allem im Zusammenhang mit Ebay in Erscheinung tritt, da durch dieses Einfallstor offenbar die EU gnadenlos mit nicht konformen Geräten überschwemmt wird.

Nichtsdestotrotz werden in der EU ausgestellte Betriebsgenehmigungen nicht explizit in deutscher Sprache verlangt. Englisch dürfte in der EU ja wohl akzeptable sein; das zulassende Land geht ja ebenfalls aus der Erklärung hervor. Hierin liegt dann Deine CHANCE!

In Zukunft würde ich allen Leuten hier raten, mit den Lieferante ihrer Bestellungen versuchen auszumachen, dass die Geräte in zwei Teilen so getrennt ausgeliefert werden, dass sie für sich alleine nicht betriebsfähig sind. Ja, ich weiß, ist doof, aber denkt mal an unsere Polnischen Freunde früher und das zerlegte Auto auf beiden Anhängern.

Wenn die Lieferanten in zUkunft nichts mehr nach BRD/EU liefern können, dann werden die sich auch etwas flexibler verhalten.
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