Zitat:
Zitat von Doku112
Steht alles im §38 StVO.
Rein von der Theorie muss du bei Einsatzübernahme Blaulicht UND Klangfolge einschalten und erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle wieder ausschalten. Wie es in der Realität aussieht ist ja bekannt...
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Genauso ist es !! Eine Alarmfahrt gibt es nur mit Blaulicht UND Einsatzhorn !!
Dass die Tonfolge hin und wieder mal ausgeschaltet wird, ist bei uns auch so, aber rechtlich muss die Nonstop durchlaufen.