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Zitat von kapo
So weit ich weiss, benutzten Rettungsfahrzeuge in Deutschland Ende der 70er-Jahre häufig die Springlichtschaltung (Hauptscheinwerfer/Nebelscheinwerfer)
Dies war je nach Bundesland, respektive sogar nur Landkreis geduldet.
In den 80er-Jahren wurde diese mehr und mehr verboten, so dass die Rettungsdienste dazu übergingen, blaue Blinklichter an die Fahrzeugfront zu schrauben.
Da diese aber in der Strassenverkehrszulassungsordnung nicht aufgeführt waren, war eine TÜV-Eintragung nötig.
Teilweise war ein "Eintragungstourismus" nötig, denn in der einen Stadt trug der TÜV die Blaulichtblinker ein, in der anderen Stadt wiederum nicht.
Irgendwann in den 90er-Jahren wurden die Xenon-Frontblitzer in A/CH und D legal
Rettungsdienstler die schon in den 80ern aktiv waren,können sicher genaueres dazu sagen...
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Wo du dulden sagst, die 3. Kennleuchte war auch bis vor ein paar Jahren nur geduldet