Zitat:
Zitat von Blaulicht05
Möchte kein neues Thema eröffnen…
Mich würde interessieren ob der BSF in der RTK7 auch nur außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen/Schnellstraßen usw. zulässig ist, oder ob dieser auch im Stadtverkehr betrieben werden darf.
Steht da irgendwo etwas zu geschrieben?
Die Zusatzmodule in der DBS4000 machen ja auch brutales Licht und dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein.
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Im Zulassungs-Merkblatt von 1999 zum §52 ist unter 2.8. erwähnt, dass Kennleuchten für Blaues Blinklicht mit einer gerichteten Fernwirkung nur außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden dürfen.
Somit ist es zwar klar geregelt, die Praxis sieht aber genau anders herum aus. Fast alle Einsatzfahrzeuge die ich zB sehe die solche Leuchten verbaut haben, nutzen sie grundsätzlich. Egal ob Polizei oder RD , ob Stadt oder Land.