Zitat:
Zitat von Kleiner
Das wusste ich jetzt nicht...
Binz hat die nicht abschaltbar mit
Dem Balken verbunden, RKL an ist gleichzeitig auch KLR-8 an...
Sputnik Nanos wären dann aber kein Problem, da die eine Zulassung als Hauptkennleuchte haben.
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Die haben nur bei einspurigen Fahrzeugen (Motorräder etc.) eine Zulassung als Kennleuchte.
Zusätzlich zu mindestens einer Kennleuchte, die vorne links montiert ist, dürfen die Sputnik nano (sowie andere Frontblitzer mit Zulassung auch) bei zweispurigen Fahrzeugen (PKW / LKW) betrieben werden, wenn die Einbauvorschriften eingehalten werden. --> Alle Frontblitzer in Deutschland müssen synchron blitzen und die Anbauhöhe einhalten.
Als Heckblitzleuchten haben also auch die Hänsch Sputnik nano an zweispurigen Fahrzeugen keine Zulassung!
Gerichtete Warnleuchten in blau nach hinten oder zu den Seiten erfordern immer eine Ausnahmegenehmigung in Deutschland. Es sei denn, diese sind als Kennleuchte mit Zulassung abgenommen. Wie die Hänsch Module (integrierte Lösung) oder die Hella
WL-LED Module mit dem Winkel.