Zitat:
Zitat von karl-peter
2 Paare alternierend zu synchronisieren ist doch kein Problem
|
Rechtlich schon. Zumindest bei Benutzung im Sinne der Zulassungsurkunde für den §53a StVZO.
Dann sind es nämlich keine zwei Systeme getrennt voneinander sondern eine "Gesamteinheit"