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Alt 26.10.2017, 09:46   #2
Freak112

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Name: Florian
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Moin,

habe ich vor 5 Jahren schon bei Martin angefragt.

"Sehr geehrter Herr xxxx,

die E1 Genehmigung für unsere MARITN-HÖRNER besteht seit 18.11.2002.
Obwohl wir davon ausgehen, das ältere Anlagen keine Störungen in neueren
Fahrzeugen verursachen, empfehlen wir für diese bei uns so Umbauen zu lassen,
das die Anlage im wesentlichen der Typengenehmigung E C E- Genehmigung
Nr. E1 10R-022691 entspricht.

Mit freundlichen Grüßen aus Philippsburg"


Gebläse, die vor 18.11.2002 gefertigt wurden, dürfen also selbst nach einer Generalüberholung nicht mit einem E1 Aufkleber versehen werden. Für diese Gebläse wird von Martin auch ausdrücklich kein Aufkleber als "Ersatzteil" ausgeliefert.


edit: Ich habe auch damals angefragt, was sich ändern muss, damit die Genehmigung nachträglich erfolgen kann.. Es hat sich technisch scheinbar fast gar nichts geändert (199x-2002), außer dass ab ca. dem Jahr 2000 anstatt der Kupferfeder ein Mikroschalter für die automatische Abschaltung eingebaut wurde... Ich denke es geht einfach nur um den Stichtag 18.11.2002, da war die Genehmigung vorhanden und vorher nicht.




Gruß Florian.

Geändert von Freak112 (26.10.2017 um 09:59 Uhr).
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