Zitat:
Genau darum geht es.
Wenn man die Leuchte z.B. bei der Absicherung einer Unfallstelle auf der Autobahn benutzt, ist fast alles erlaubt.
Notfalls als rechtfertigender Notstand.
Aber so lange man keinen Unfug macht, ist das alles nur auf dem Papier.
Ich fahre seit über 20 Jahren Auto, führe schon immer eine RKLE mit, anfangs normale Hella KLJ70, habe sie oft genutzt, wurde nie befragt.
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Jep! Hatte als erstes auch eine
Movia-D im Auto, dann zwei
Typ 06 mit
RWS Typ 40, aktuell zwei
Typ 16 mit
RWS Nano.
Wie gesagt wurden die Leuchten, geschweige denn die ABG, noch nie in Augenschein genommen.
Wenn das ganze sinnvoll eingesetzt wird, fragt da kein Mensch nach. Nur der Tag X, wo man auf einen schlecht gelaunten Vollzugsbeamten trifft, kann jederzeit kommen.
Zitat:
...wie sieht das denn mit der Hella Rotafix M aus? Ich habe mal wo gehört, dass die RKL auch für "jeden" und "jedes Fz" zugelassen sein soll...?
Ich denke aber mal, dass es sich um eine Fehlinformation handelt..., richtig?
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Richtig, nicht zugelassen! Die Hänsch
Effekta-Reihe sind die einzigen Leuchten, die eine
RKL-Anmutung haben und für Privatleute zugelassen ist. Es gibt ja auch noch von Bosch eine Leuchte die in etwa wie eine
RKL anmutet, aber einen feststehenden Spiegel hat.