Wichtig in meinen Augen ist aber, dass - bei allem begründetem Ärger über solche Veränderungen - Hersteller Mittel und Wege finden, das zum umgehen.
So war auch mein eigentliches Anliegen, zu klären, ob die ganzen Kreuzungsblitz-Systeme der Hersteller, die als „Teil einer Kennleuchte für blaues
Rundumlicht“ zugelassen sind, auch darunter fallen.
Sollte bei der HU nämlich ein solches System vom Prüfer als gewöhnliche Frontblitzer abgetan und bemängelt werden, muss man die Organisationen aufklären, dass dem nicht so ist.