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Alt 28.12.2010, 19:30   #17
WernerG

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Name: Werner
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Eigentlich egal, denn:

StVO § 35 (8) "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Und wenn hier wirklich ein soooo dichtes Auffahren erfolgte, dürfte zumindest eins von beiden verletzt wurden sein; Pol hin oder her-auch diese Kollegen haben keinen Freibrief.

Zitat:
  • "Öffentliche Sicherheit: Das Schutzgut umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt (z.B. § 2 BremPolG).
  • Öffentliche Ordnung: die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, deren Beachtung als unerlässlich für ein geordnetes Zusammenleben empfunden wird."
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