Also in Hessen sind gerichtete Kennleuchten/Warnleuchten/Blitzleuchten in gelb überhaupt nicht Zulässig.
Dazu gab es erst im März 2015 eine Anweisung vom Regierungspräsidium Darmstadt an alle TÜV, Dekra und sonstige Stationen.
Demnach ist eine Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung zu verweigern, wenn gelbe Frontblitzer verbaut sind.
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