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Alt 31.10.2014, 12:17   #3
southpark

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Das ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO, wonach paarweise angebrachte Leuchten nur gleichzeitig leuchten dürfen.

Hier eine detaillierte Antwort von Hänsch zum Thema: http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...2&postcount=36

Hmm, dass ist auch das einzige, was ich dazu finden konnte. Wobei Sonderbeleuchtung ja zentral unter §52 gereglt sind. Da stehen zwar Frontblitzer aber keine Leuchtweise. Nur unter HWA steht da was.

Der Text von Hänsch bezieht sich ja leider auch nur auf das HWA/RWS System.
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