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Alt 29.05.2015, 13:01   #137
Flo

Bronze-Mitglied
 
Name: Florian
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Beiträge: 287
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Auch dahingehend kann ich keine Beschränkung finden. Die StVZO benutzt sogar den Plural.

Zitat:
Zitat von § 53a Abs. 3 StVZO
Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
(...)
Ansonsten ist beim Anbau eigentlich nur die symmetrische Montage und der synchrone Betrieb zu Bedenken.

Zitat:
Zitat von § 49a Abs. 4 StVZO
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (...), (...). Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten.
Da aber jedes Paar BST als eine Leuchte gilt, müssten zwar die beiden Blitzer eines jeweiligen Paares synchron laufen, jedoch müssen nicht alle Paare miteinander synchronisiert werden.
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