Zitat:
Zitat von Blaulicht
Muss ich dir leicht wiedersprechen, das oben angesprochene gilt nur für Gewerblichen Güterverkehr.
Und am besten eh ü30 und H Kennzeichen.
Was ist denn deiner für ein Baujahr ??
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Dauert noch, Bj. 2001.
Es kommt auf die Zulassung an. Aber LKW über 7,5t müssen zur SP, die Maut ist auch ein Thema. Bei dem Sonntagsfahrverbot gebe ich dir Recht, aber ist man auch immer in der Pflicht zu beweisen dass es sich um eine Privatfahrt handelt. Grundsätzlich geht das, aber man umgeht eben alle diese Probleme unter 7,5t.