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Alt 25.10.2017, 12:49   #1
TripplexXx

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Name: Markus
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Ausrufezeichen e1 Kennzeichnung / Zulassung altes Gebläse --> neueres Auto

Hallo zusammen,

Kann mir jemand sagen, wie das mit o.g. Kennzeichnung ist und ob jemand offizielle Dokumente hat, die besagen, das Gebläse bis Baujahr x die e1 nicht erfüllen und gemäß der EMV-RICHTLINIE für Fahrzeuge ab Baujahr 2000??? oder so , nicht mehr verbaut werden dürfen !?!?

Bitte um Hilfe

Wirklich wichtig !
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