@Doku112: OK, prima! Danke Dir!
Also, fassen wir nochmals kurz die mutmaßlichen Fakten für die gelben Hella BST zusammen:
- Zulassung für den Privatgebrauch nach §53a StVZO liegt vor. (Urkunde siehe Downloadbereich.)
- Darf paarweise sowohl nach hinten und vorne (und Seiten?) gerichtet sein.
- Muss bei Festmontage IM Fahrzeug verbaut sein. (Außenspiegelmontage und Frontschürzenmontage somit NICHT erlaubt.)
- Die Montage muss symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs erfolgen und die paarweise Blitzabgabe muss synchron erfolgen.
- Es dürfen mehrere paarweise BSN-Einheiten pro Richtung verbaut werden. Die alternierende Anordnung 1.1 - 2.1 - 2.2 - 1.2 wäre somit sogar zulässig.
- Dreifach-Blitzmuster ist zulässig.
- Die Verwendung ist nur im Stillstand zur Absicherung einer Gefahren-, Pannen- oder Unfallstelle erlaubt.
Alle Angaben ohne Gewähr!