Zitat:
Zitat von Flo
Was das angeht...Ja das steht in der Zulassungsurkunde. Aber die Zulassung ist ja nicht mir sondern Hella gegenüber erteilt worden. Dass wir die kennen ist ja mehr Zufall. In der StVO findet sich auch keine Vorschrift, die den Betrieb zusätzlicher Warnleuchten derart begrenzt.
Und wenn ich die Gefährdung eben im fließenden Verkehr bei Annäherung an ein Stauende sehe, dann halte ich den Betrieb hier für zulässig. Die Passage in der Zulassungsurkunde ist meiner Ansicht nach ein frommer Wunsch des KBA. Eine Rechtsgrundlage sehe ich dafür nicht wirklich.
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Nun, die Zulassungsurkunde musst du aber m.W.n. mitführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen. So ist es mit sämtlichen Anbauteilen welche eine ABE/ABG haben. Genau diese ABE/ABG macht das ganze ja erst
eintragungsfrei, was wiederum erst dazu führt, dass du diese an einem Privatfahrzeug nutzen darfst.
Interessant ist aber schon wie einige immer sofort "schießen" wenn an einem "Gelblicht-Fahrzeug" Front-/Seiten-/Heckblitzer angebracht wurden sind, aber bei KBA-Blitzern soll plötzlich alles legitim sein