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Alt 06.02.2013, 12:59   #10
Diethelm

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Name: Diethelm
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Zitat:
Zitat von Das Böse Beitrag anzeigen
Das ist relativ, da nur mit Abblendlicht gefahren werden darf (Licht aus ist nicht)
Zitat:
Zitat von RK MH 0-12-1 Beitrag anzeigen
... Man muss aber nicht unbedingt Tagsüber mit Abblendlicht fahren denn das Auto hat natürlich auch Tagfahrlicht. ...
Gibt es so einen "Lichterlass" nur in NRW oder auch in anderen Bundesländern?

§ 14 (6) Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR:
"Die Dienstkraftfahrzeuge sind auch am Tage stets mit Licht (Abblendlicht oder falls vorhanden mit Tagfahrleuchten) zu betreiben."




"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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