Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.09.2013, 13:48   #4
Connie

Forum-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Registriert seit: 07.11.2012
Beiträge: 4
Standard

Der T5 fährt ausschließlich im Sicherheitsbereich des Flughafens und braucht deshalb keine Zulassung. Der T1 ist auch auf öffentlichen Straßen unterwegs und ist deshalb zugelassen.
Zitat:
Zitat von Muh der baer Beitrag anzeigen
Seeeeehr schick das Auto! Kann man nicht anders sagen!

Mal ne andere Frage: Muss der T5 nicht angemeldet sein, wenn er auf dem Flughafen fährt? Oder ist das egal weil kein öffentliches Gelände?
----------

Ja, das stimmt, aber auf öffentlichen Straßen ist das hier noch nicht zulässig. Wir haben alte Kennzeichen für die Ausstellung des Fahrzeugs im Museum oder auf "nicht-öffentlichen Verkehrsgrund".
Zitat:
Zitat von kapo Beitrag anzeigen
Jetzt müsste man nur noch so ein Kontrollschild montieren.
Das wäre das Tüpfeli auf dem I
Connie ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten