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Alt 03.11.2007, 22:40   #9
Fabpicard

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Name: Fabian
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Jup, soweit bisher wars richtig...

Aussage des TÜV Rheinland aus Kölle Mitarbeiter für den Bereich war:

Dürfen nur bei stehendem Fahrzeug betrieben werden...

---> Fazit: Seperater schalter in Reihe zur Handbremse (Eine Relaisschaltung empfiehlt sich da, um den Strom über den Handbremskontakt zu minimieren)

Dann gibts ja auch noch blaue für die Heckklappe. Da war die Aussage:

Dürfen nur bei geöffneter Heckklappe angehen, Wenn das Blaulicht auch eingeschaltet ist...

--- Fazit: Vom Blaulichtkontakt über den Kontakt der Heckklappe an die Blitzer


MfG Fabsi

P.S.: Bezüglich "Ausnamegenehmigungen" sag ich immer nur: Dem dafür zuständigen TÜV-Fuzzie bei euch im Bereich schön erklären mit genügend positiven Kommentaren
Meist springt dann noch ein Kaffee und ein schönes Fachgespräch raus, bis die Genehmigung gedruckt ist. *g*
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