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Alt 27.04.2019, 02:22   #18
RTK7

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Name: Dennis
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Beitrag 3 Seiten unnötige Selbstdarstellung und unbegründete Kritik...

Zitat:
Zitat von martinma Beitrag anzeigen
Da is dat Ding....
Dort steht nichts weiter, als dass die SoSi-An- und Einbauten bei BOS-Fahrzeugen auch in BWL den Regeln der StVZO entsprechen müssen und die Prüforganisationen beim nächsten Prüftermin eines jeden b.-w. BOS-Fahrzeuges der Einhaltung dieser Regeln besodere Aufmerksamkeit schenken sollen.
Scheint ja auch ein Rüffel gegen die Prüfer zu sein, da § 70 Abs. 4 Satz 2 der StVZO besagt: "Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."

Meine persönliche Meinung dazu: Da hatte jemand im Ministerium wohl zu viel Zeit. Dieser Vorgang gibt lediglich eine persönliche Meinung des Verfassers (Die BOS-Fahrzeuge in BWL haben meiner Meinung nach oftmals zu viele Lechten weil die Prüfer nicht ordentlich prüfen!) und den Inhalt einer Verordnung (StVZO) wieder.
Und ich treibe es noch auf die Spitze: Das ist das Geltungsbedürfnis eines mit Minderwertigkeitskomplexen geplagten Beamten, der wohl sonst nicht viel zu sagen hat im Leben. Allein der einleitende Satz: "In jüngster Zeit ist ein zunehmender Wildwuchs an Sondersignalanlagen (...) bei BOS-Einsatzfahrzeugen festzustellen (...)." zeugt von einer rein persönlichen Meinung, da diese Behauptung einfach mal so aufgestellt wird ohne auch nur im Ansatz einen konkreten Beleg dieser These zu liefern; zum Beispiel eine Erhebung über die Anzahl der bislang festgestellten "Wildwüchse". Der Verfasser stellt im Namen des Ministeriums weiter fest, dass eine Verordung in BWL Gültigkeit hat und die Prüforganisationen dies berücksichtigen müssen. Ein sehr beachtlicher Vorgang, der augenscheinlich keinen offiziellen Anlass hatte. Das ist ein Armutszeugnis amtlichen Handelns.




Gruß aus Mühlenbarbek, der Dennis Meine Sammlung www.Hella-R.TK
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
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