Ein bekannter von mir hat kürzlich ein Funkgerät aus USA geholt, Motorola Gerät. Der Zoll hat es ihm nicht ausgehändigt, weil fehlende Zulassung für Deutschland. Da er es nur als Deko für sein Auto haben wollte, hat er es dann nach absprache mit Zoll und Regulierungsbehörde vor Ort unbrauchbar gemacht, dann hat er es bekommen.
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Als Nachtrag:
Seit dem 01.05.2011 gibt es eine Importbeschränkung auf elektronische Geräte, hier insbesondere Funk- und Übertragungsgeräte. Diese müssen bei der Einfuhr in die EU mit einer CE-Prüfnummer versehen sein. Sonst ist die Einfuhr nicht zulässig.
Für den unwissenden Privatmann keine Ausnahmen!
Die zuständige Kontrollbehörde, im Falle von Funkgeräten die Bundesnetzagentur, hat nun zu prüfen, ob der Gegenstand trotzdem eingeführt werden darf, oder ins Bestimmungsland zurückgesendet oder vernichtet werden muss!
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