Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.09.2011, 00:58   #11
Blaulicht

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Blaulicht
 
Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.729
Standard

Ein bekannter von mir hat kürzlich ein Funkgerät aus USA geholt, Motorola Gerät. Der Zoll hat es ihm nicht ausgehändigt, weil fehlende Zulassung für Deutschland. Da er es nur als Deko für sein Auto haben wollte, hat er es dann nach absprache mit Zoll und Regulierungsbehörde vor Ort unbrauchbar gemacht, dann hat er es bekommen.

----------

Als Nachtrag:

Seit dem 01.05.2011 gibt es eine Importbeschränkung auf elektronische Geräte, hier insbesondere Funk- und Übertragungsgeräte. Diese müssen bei der Einfuhr in die EU mit einer CE-Prüfnummer versehen sein. Sonst ist die Einfuhr nicht zulässig.
Für den unwissenden Privatmann keine Ausnahmen!
Die zuständige Kontrollbehörde, im Falle von Funkgeräten die Bundesnetzagentur, hat nun zu prüfen, ob der Gegenstand trotzdem eingeführt werden darf, oder ins Bestimmungsland zurückgesendet oder vernichtet werden muss!
Blaulicht ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten