Hallo,
gelbe Frontblitzer, am Fahrzeug fest verbaut, sind derzeit nur über eine individuelle Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO legal zu realisieren.
Ich habe aber so das Gefühl, als ob sich da nicht groß drum geschert wird. Dafür kommen mir zu viele Fahrzeuge mit gelben Frontblitzern mit teilweise alternierenden oder wirren Blitzfolgen im Straßenverkehr entgegen. TÜV und Ordnungsbehörden sind da wohl auf ganz vielen Augen blind. Kann mir auch nicht vorstellen, dass bei jedem dieser Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erwirkt wurde. Ähnlicher Wildwuchs wie bei den Warnmarkierungen nach DIN 30710.
Es grüßt freundlich
Alex
|