Zitat:
Zitat von Jan
als ob die Hornverriegelung aus Spass eingebaut wäre
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Aus Spaß sicher nicht, eher wegen der deutschen StVO.
Aber die österreichische (unter welcher auch das FZ hier verkehrt), besagt, das theoretisch auch nur die Verwendung von Horn alleine zulässig wäre.
Und vom Bastelwerk mal abgesehen, die Wahrscheinlichkeit dass ein
LED-Modul eingeht, ist ziemlich gering, im Vergleich zu einer kaputten Halogenlampe.