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Alt 10.04.2011, 09:51   #47
1991berndh

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Name: Bernd
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Das ist, so der Inhalt meiner letzten Schulung, falsch. Es gibt keine Vorschrift die besagt das das Horn dauerhaft durchlaufen muss.

Du darfst das Horn selbstverständlich ausschalten, allerdings kannst du dann keine Wegerechte in Anspruch nehmen, sprich du kannst mit nicht via Horn anordnen freie Bahn zu schaffen. Du hast ja immer noch Sonderrechte, die du theoretisch sogar ohne Blaulicht in Anspruch nehmen kannst.

Solange du also keine Wegerechte in Anspruch nimmst, z.B. wenn du auf gerader Strecke ohne Verkehr unterwegs bist, ist es rechtlich absolut in Ordnung das Horn auszuschalten, solange du keinen vor dir überholen musst. In diesem Falle musst du ggf. Wegerecht nach §38 in Anspruch nehmen, wofür das Horn in Kombination mit blauem Blinklicht erforderlich ist.

Bevor jetzt die Wellen der Empörung hochschlagen: Sowohl beim Grundlehrgang, als auch beim Maschinisten wurde mir erzählt das es eigentlich dauerhaft an sein muss. Jedoch hatten wir im Rahmen der DL-Maschinisten Ausbildung einen Dozenten der Polizei der bei uns in der FW tätig ist zu Gast, der uns die oben genannten Dinge so bestätigt hat.




MfG Bernd
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