Die RTK7 muss wie alle anderen Anlagen auch im Rahmen der Zulassung ins EMV Labor, da gibt es Grenzwertvorgaben die sie einhalten muss, nicht mehr und nicht weniger. Der 1m Abstand kommt nicht von ungefähr, der ist das Ergebnis der Grenzwerteinhaltung...
Zahlt irgendjemand die Mehrkosten für die „Übererfüllung“ der Grenzwerte? Es gab Forderungen, dass die Anlage kleiner, aerodynamischer und leichter werden sollte. Das wurde erreicht, aber dazu mussten wohl offenbar auch Kompromisse eingegangen werden.
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