21.10.2019, 17:28
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#3
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Bronze-Mitglied
Name: Kai
Registriert seit: 14.10.2014
Ort: bei Hamburg
Beiträge: 376
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Gerade gefunden:
Zitat:
Beispielsweise für folgende Produkte gilt das ProdSG nicht:
gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet.
Einschneidende Auswirkungen hat das ProdSG auf den Gebrauchtmaschinenmarkt: Gebrauchtmaschinen unterliegen in der Regel nicht der Maschinenrichtlinie, sondern dem ProdSG. Für die Bereitstellung auf dem Markt von gebrauchten Maschinen und anderen gebrauchten Produkten ist grundsätzlich zu beachten: Eine Nachrüstpflicht ergibt sich nur, wenn das Produkt nach dem aktuellen Erkenntnisstand unsicher ist. Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen oder die Verfügbarkeit von Produkten mit einer geringeren Gefährdung ist kein ausreichender Grund, um anzunehmen, dass von einem Produkt eine ernste Gefahr ausgeht. Gebrauchte Produkte müssen somit nicht die „neueste“ Sicherheitstechnik aufweisen, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden.
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Quelle:
https://www.ihk-regensburg.de/servic...rodSG-/1351042
Ich verstehe auch nicht, was die Sicherheit damit zu tun haben soll.. ?!
Gruß
Kai
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