Zitat:
Zitat von 86/82-1
Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Kennleuchte den für Tageslicht vorgeschriebenen Lichtpegel erreicht. Aber ich weiß es nicht.
|
Es gibt die Kennleuchte auch ohne Tagzulassung aber was bringt es, wenn die Sondersignalanlage am Tag nicht die gesetzlich erforderliche Lichtleistung erbringt? Darf man damit dann nur nachts fahren oder was?
Wohl eher nicht.