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Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung
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31.05.2015, 22:20
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Peter
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Dass die BST nicht "außen" am Fahrzeug angebracht werden dürfen ist vielleicht dadurch begründet, dass sämtliche Anbauteile am Fahrzeug auch im Hinblick auf den Fußgängerschutz beurteilt werden müssen.
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