Springlicht mal anders
Ich meine Anfang (bis Mitte) der 60er Jahren wurde bei PKW der Vorläufer der Warnblinkanlage als "Springlicht" bezeichnet.
Als Springlicht bezeichnete man das abwechselnde (!) Aufleuchten der hinteren Blinkleuchten als Warnsignal. Man denke zurück: Warnblinkanlagen, also das gleichzeitige Aufleuchten bzw. Blinken aller Blinkleuchten - wie wir es heute alle kennen - waren verboten.
Um eine Warnmöglichkeit im Pannenfall oder bei Unfällen zu haben, wurden verschiedene Lösungen zur Serienreife entwickelt. Die Warnblinkanlage ("gleichzeitig") hat sich durchgesetzt, das Springlicht nicht. Trotzdem war Springlicht eine kurze Zeit (etwa 1 Jahr? Ich muss raten...) gesetzlich erlaubt.
Das Thema wurde damals in sämtlichen Autozeitschriften (ADAC Motorwelt, MOT, AMS, Gute Fahrt, etc.) heiss diskutiert.
Das könnte ebenfalls die Bedeutung des Schalters im Beitrag meines Vorredners sein.
Betrifft es aber die vorderen Leuchten, dürfte s sich um das abwechselnde Leuchten von Nebel- und Fernscheinwerfern handeln.
Grüße
Jörg
|