Zitat:
Zitat von Das Böse
Das ist relativ, da nur mit Abblendlicht gefahren werden darf (Licht aus ist nicht)
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Zitat:
Zitat von RK MH 0-12-1
... Man muss aber nicht unbedingt Tagsüber mit Abblendlicht fahren denn das Auto hat natürlich auch Tagfahrlicht. ...
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Gibt es so einen "Lichterlass" nur in NRW oder auch in anderen Bundesländern?
§ 14 (6)
Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR:
"Die Dienstkraftfahrzeuge sind auch am Tage stets mit Licht (Abblendlicht oder falls vorhanden mit Tagfahrleuchten) zu betreiben."