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Alt 22.01.2014, 07:19   #15
Jango112

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Name: Jan
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Die WL-LED haben, bei paarweiser Anbringung und nur in blau, ausschließlich eine Zulassung für die Montage am Fahrzeugheck (Leuchtruchtung: nach hinten).

Für jede andere Verwendung und Farbe bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. :Idee:




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (22.01.2014 um 07:22 Uhr).
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