Zitat:
Zitat von Doku112
Nun, die Zulassungsurkunde musst du aber m.W.n. mitführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen. So ist es mit sämtlichen Anbauteilen welche eine ABE/ABG haben. Genau diese ABE/ABG macht das ganze ja erst eintragungsfrei, was wiederum erst dazu führt, dass du diese an einem Privatfahrzeug nutzen darfst.
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Das ist so nicht korrekt, bzw. einfach Falsch.
Eine Zulassungsurkunde hat nichts mit einer ABE/ ABG zu tun, sind vollkommen verschiedene Dinge.
Bei "Bauteilen" mit K Welle entfällt eben dieser ganze Kram da die Zulassung durch das KBA generell erteilt wurde und berechtigte Stellen eben diese Genehmigung bei Bedarf einsehen können. (Gibt es ja nicht nur für Leuchten sondern z.B. auch für jede zugelassene Scheibentönungsfolie und vieles anderes.)
ABE/ ABG wird für Teile benötigt denen keine Generelle Zulassung erteilt wurde und die daher einer Einzelprüfpflicht unterliegen.
(Das ganze Gedöns hab ich mit 3 Motorrädern, 2 Autos und aktuell einem US Oldtimer grad letzte Woche durch.)