Moin moin,
bevor hier jetzt eine Hexenjagd auf Verwaltungsbeamte aus Baden-Würthemberg beginnt, würde ich gern den Originaltext dazu lesen.
Den hier verlinkten Text von Kohlhammer, kann ich nicht einfach ungeprüft so hinnehmen.
Hat jemand einen Link zum genannten, gültigen Erlass?
Es grüßt freundlich
Alex
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